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ANTI-DUMPING-BERATUNG

Anti-Dumping-Beratung

Die Beratung in Anti-Dumping-Fragen gehört zu den Beratungsfeldern, die im Zusammenhang mit den damit verbundenen Verbotsverfahren in erster Linie von internationalen, nicht selten Großkanzleien erfolgt und nicht unbedingt in das Blickfeld des steuerlichen Beraters geraten. Dabei geht es preis- und wettbewerbsrechtlich um die Ermittlung des fairen oder den Nachweis des unfairen Preises im Verhältnis zu „Wettbewerbern“, die vornehmlich aus den Schwellen- oder Transformationsländern kommen.

Trempel & Associates becshäftigt sich in diesem Sektor vor allem in Bezug auf Unternehmen ehemaliger Staatshandelsländer wie China und Russland, die heute noch Anti-Dumping-Restriktionen ausgesetzt sind.

Die Beratung in Anti-Dumping-Fragen zielt auf den Nachweis oder die Widerlegung, dass die für Waren angebotenen Preise marktüblich sind oder nicht oder fairen Produktions- und Wettbewerbsbedingungen entsprechen. Kaum ein Wettbewerber aus den Schwellenländern ist einer Auseinandersetzung hier gewachsen, wenn er nicht in der Lage ist, die Einwendungen anhand transparenter Daten zu widerlegen.

Anti-Dumping-Maßnahmen richten sich naturgemäß gegen solche Teilnehmer des Warenverkehrs, die, gestützt auf intransparente Kapital- und Finanzierungsverhältnisse sowie die Förderung durch in der Regel staatliche Unternehmen Preisangebote unter Selbstkosten unterbreiten können. Adressat von Anti-Dumping-Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder Verfügungen der amerikanischen Wettbewerbsbehörden sind in aller Regel Firmen oder Firmenkonglomerate aus Staatshandelsländern, denen mit Rücksicht auf den staatlichen Gesellschafter nicht marktgerechte Herstellungsbedingungen entgegen gehalten werden können. Dem Berater obliegt es auf der Grundlage der Preisermittlung, einer einzurichtenden Kostenrechnung, die Analyse der Wettbewerbsbedingungen sowie der Marktsituation die Kapital- und Produktionsverhältnisse offen zu legen, um dem Anti-Dumping-Vorwurf zu entgehen. Für deutsche bzw. europäische Berater ergeben sich hierbei erhebliche Chancen, da oftmals noch aus der Vergangenheit EG-Verordnungen bestehen, die heute privatisierten oder neuen Wettbewerbern aus den Exportregionen den Zugang nach Europa beschränken. Bisher sind es vornehmlich US-amerikanische Großkanzleien, die sich hier als Ansprechpartner für die Marktöffnung in Europa anbieten.




 

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