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VISA FÜR HONG KONG

Visa für Hong Kong

Die Einreise- und Aufenthaltspolitik Hongkongs steht in der Tradition eines liberalen Handelsplatzes, der seine herausragende Bedeutung in der Welt im Wesentlichen dem freien Waren- und Dienstleistungs- oder auch Reiseverkehr zu verdanken hat. Hongkong lebt vom internationalen Geschäft. Erlöse aus Tourismus, Handel und Dienstleistung tragen maßgeblich zum Überleben bei. Kein Wunder also, dass liberale Einreisebedingungen für Touristen, Arbeitssuchende aber auch Investoren vorherrschen. Auf der anderen Seite stellen sowohl Hongkong als auch Macao durch ein besonderes Regelwerk sicher, dass nur die „richtigen Investoren“ ins Land kommen, was sich in erster Linie gegen Personen richtet, derer politische Integrität problematisch werden könnte. Hongkong gehört heute zu den am höchsten entwickelten Gesellschaften in der Welt, einer Oase des Wohlstandes, die sich trotz der Rückschläge nach 1997 einen beachtlichen Lebensstandard erschlossen hat. Die Lebenserwartung mit über 81 Jahren ist hoch und das Bruttosozialprodukt liegt weit höher als in Großbritannien und Deutschland bei derzeit rund 29.000 US-Dollar pro Person. Ein herausragendes Gesundheitssystem, eine exzellente Infrastruktur und ein Sicherheitssystem, welches in der Welt einmalig ist, erlaubt Hongkong, den Standort mit einem der günstigsten Steuersysteme weltweit überhaupt, eine weitere solide Entwicklung in der Zukunft. Hongkong ist ein Magnet für Investoren aller Art und Sprungbrett in die Volksrepublik China noch immer. Der freie Devisenverkehr und die relativ einfache Möglichkeit der Unternehmensgründung erlauben es, wirtschaftliche Aktivitäten in Hongkong aber auch in der Welt über eine Gesellschaft in Hongkong zu steuern und weiter zu entwickeln. Hoher Wohlstand und knappe Landressourcen sind der Grund, weshalb die Einwanderungspolitik respektiver wird. Die permanente Gefahr einer erhöhten Arbeitslosigkeit auf dem Hintergrund des Wandels der Wirtschaft trägt weiter dazu bei, eine sehr ausgewählte Einwanderungspolitik zu betreiben. Die rechtlichen Grundlagen für die Einwanderung bzw. Zureise nach Hongkong ergeben sich aus der sogenannten Emigration Ordinance (Kapital 15 der Gesetze von Hongkong). Weitere Bestimmungen und Regelungen ergeben sich aus der Basic Law auf Hongkong Special Administration Region of the People Republic of China International Congress (Basic Law)

Hongkongs liberale Politik gewährt den meisten Bürgern der Welt in aller Regel einen freien Eintritt innerhalb einer Frist von 14 Tagen bis 4 Wochen. Nur gegenüber problematischen Ländern und in den Fällen, in denen illegale Emigrationen befürchtet werden, wirken sich Restriktionen aus.

Hongkongs liberale Emigrationspolitik zielt auf drei wesentliche Bevölkerungsgruppen: Touristen und Geschäftsreisende die in aller Regel kein Visum benötigen, da sie kurzzeitig verweilen

Angestellte und Arbeitnehmer

Investoren, die eine eigene Firma gründen, unterhalten oder führen wollen.

Für die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit oder aber die Geschäftsführer in einer eigenen Investition bedarf es einer sogenannten Arbeitserlaubnis (Work Permit) Das Work Permit ist vor Einreise nach Hongkong zu beantragen. Nach Einreise ist die Veränderung des Status in Gestalt einer Work- oder Aufenthaltserlaubnis vom Ermessen des Hongkonger Emigrationsdepartment abhängig.

Arbeit wird in Hongkong von Business sowie Besuch (Visit) unterschieden. Soweit ein dauernder Aufenthalt in Hongkong nicht beabsichtigt ist, dürfen Geschäftsreisende auf der Basis eines einfachen Touristenvisums jederzeit auch Geschäfte tätigen. Nicht selten finden sich daher sogenannte off shore Konstruktionen an, wonach ausländische Anteilsinhaber oder Geschäftsleute in Hongkong registrierte Kapitalgesellschaften, in aller Regel in Rechtsform der Limited, vorhalten und besitzen, die von lokalen Kräften geführt und begleitet werden. Soweit diese Gesellschaften einer aktiven Tätigkeit nachgehen, und nicht lediglich Briefkastenfirmen („Basisgesellschaften“) sind, unterliegen die Erlöse in aller Regel der lokalen Besteuerung hinsichtlich derer allerdings mangels Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Investorenherkunftsland eine Anrechnung der in Hongkong gezahlten Steuer erfolgt. Im Falle der Basisgesellschaft werden die Erlöse direkt der Besteuerung im Herkunftsland zugeführt, weil insofern von einem Missbrauchstatbestand ausgegangen wird. Die einzelnen Steuergesetze der diversen Länder sind hierbei unterschiedlich ausgestaltet. Das deutsche Außensteuerrecht ist aus Gründen seiner Tradition besonders restriktiv und problematisch.

Unter „Arbeit“ wird sowohl die bezahlte als auch unbezahlte Arbeit verstanden. Die etwa in Deutschland gängige Unterscheidung, die auf die Frage der Inhaberschaft einerseits oder aber anhängigen Beschäftigung abstellt taucht in Hongkong demzufolge nicht auf. Demzufolge benötigt im Gegensatz zu Deutschland der Inhaber einer eigenen Firma, der zugleich Direktor (Geschäftsführer) ist eine Arbeitserlaubnis.

Auf der anderen Seite ist es nach Hongkonger Recht ausdrücklich erwünscht und erlaubt, dass sogenannte No-Residence als Shareholder und Direktorenanteile an Hongkonger Gesellschaften halten bzw. die führen dürfen, auch wenn sie nicht in Hongkong ansässig und im Besitz einer Work Permit sind.

Der externe Direktor einer in Hongkong ansässigen Firma benötigt daher kein Work Permit.

Darüber hinaus erfordert die aktive Teilnahme am Tagesgeschäft dann eine Arbeitserlaubnis, wenn der Aufenthalt in Hongkong nicht nur vorübergehender Natur ist. Umgehungstatbestände sind zu vermeiden. Allerdings ist eine Aufenthaltserlaubnis im Falle der gewünschten Teilnahme an der Geschäftstätigkeit einfacher erhältlich. Die Hongkonger Behörden unterscheiden verschiedene Visakategorien, angefangen von der Arbeitserlaubnis für Spezialisten, Angestellten, Geschäftsführer oder Wissenschaftler. Die wichtigsten Visakategorien sind die folgenden:Visitorvisa (Touristenvisa)

Work Permit Dependence Visa

Investor Visa (a)

Capital Investment Scheme (Investorvisa b)

Ankondiotinal Leave to state, right of a build, Permenant Recidence

Hongkong Identity-Card

Importation of Mainland ….

Personen, die Aufenthaltsrecht haben, verfügen über das Recht, die chinesische Staatsangehörigkeit zu beantragen oder aber auch einen Pass der Sonderzone Hongkong oder Macao zu beantragen. Im Falle des Wechsels der Nationalität ist aber zwingend die alte Nationalität aufzugeben.

VISITORVISA

Die Angehörigen der Länder der Welt genießen in Hongkong einen visafreien Zugang. Im Falle von Nepal, Indien oder Bulgarien ist dies nicht der Fall. Angehörige dieser besonders behandelten Länder müssen demzufolge bei der betreffenden Abteilung für Hongkongangelegenheit der chinesischen Botschaft in ihrem Land eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels ist über den bei Einreise gewährten Zeitraum hinaus auf Antrag beim Emigration Department möglich.

WORK PERMIT

Arbeitserlaubnisse sind Einreisevisa, die das Recht zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in Hongkong beinhalten. Die „ordinance“ sieht verschiedene Visatypen vor wie beispielsweise: General Work PermitSpecial Work Permit

Trainees Visa

GENERAL WORK PERMIT

Das General Work Permit gewährt das Arbeitsrecht in Hongkong. In aller Regel ist die Gewährung des Aufenthaltstitels mit der Aufnahme einer Tätigkeit bei einem ganz bestimmten Arbeitgeber verbunden, der ähnlich wie in Deutschland auch im Aufenthaltstitel benannt ist. Endet die Tätigkeit dort aus welchem Grunde auch immer vorzeitig, verfällt der Aufenthaltstitel automatisch. Allerdings ist die Abänderung des Aufenthaltstitels auf Antrag möglich. Eine vorherige Ausreise und Wiedereinreise ist daher nicht in jedem Einzelfall erforderlich. Um eine Arbeitserlaubnis für Hongkong zu erhalten bedarf es eines lokalen Sponsors, regelmäßig der Arbeitgeber. Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu Arbeitszwecken ist vor der Einreise auf einem ganz bestimmten Formular, der Application Form ID-936 vorzunehmen. Der Sponsor hat den Aufenthalt auf dem Formular ID-428 b zu bestätigen. In beiden Formularen sind Dokumente angegeben, die der Antragstellung beizufügen sind.

Das Antragsverfahren durchläuft verschiedene Stufen. Zum Schutz des lokalen Arbeitsmarktes muß der Arbeitgeber durch eine öffentliche Anzeige sicherstellen, dass keine gleichwertigen lokalen Kandidaten vorhanden sind, die die ausgeschriebene Stelle einnehmen könnten. Unter lokalen Kräften werden dabei auch Ausländer verstanden, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung arbeitslos sind. Auf das negative Ergebnis der Ausschreibung sind die Antragsunterlagen beim Emigration Department einzureichen. Darauf hin überprüft das Emigration Department die Anträge und gewährt gegebenenfalls das Einreisevisum. Die beizubringenden Dokumente im Antragsverfahren gewähren den Behörden in Hongkong einen gewissen Beurteilungsspielraum bei der Visaerteilung. Darzustellen sind daher das besondere Bedürfnis für den ausländischen Arbeitnehmer, die Gewährleistung der vorgegebenen Qualifikation und Erfahrung, den Nachweis des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer überhaupt beschäftigen zu können, eine Erklärung darüber, dass der Antragsteller keine Last für die soziale Ordnung wird und insbesondere die Gefahr der Sozialhilfebeantragung besteht. Die Erklärung des zukünftigen Arbeitgebers, dass er im Konfliktfall die Kosten der Rückfahrt für den Antragsteller ins Ausland übernimmt bzw. über ausreichende Mittel verfügt, ein Auskommen in Hongkong zu erlauben. Nicht selten wird im Einzelfall auch eine Bankbestätigung eingefordert. Das betrifft insbesondere ausländische Unternehmen, die zunächst als Off Shore in Hongkong registriert wurden. Der Antragsteller hat gegebenenfalls Zeugnisse, Bestätigungen über die berufliche Qualifikation und sonstige Unterlagen über seine persönliche Verhältnisse vorzulegen.

Während früher der Datenabgleich zwischen den verschiedensten Behörden in Hongkong ausgeschlossen war, ist er heute die Regel. Dies bedeutet, dass etwa in Hongkong registrierte Daten auch bei einer Visabeantragung regelmäßig zur Begutachtung herangezogen werden können. Dies betrifft die Ausländerbehörden ebenso wie die Steuerbehörden oder andere Einrichtungen. Das Verfahren zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels zur Tätigkeit in Hongkong benötigt in aller Regel 8-12 Wochen. Unter besonderen Umständen und bei erheblichem persönlichen Einsatz kann die Frist verkürzt werden. Dies gilt in aller Regel, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht. Üblicherweise wird das erste Arbeitsvisum zeitlich auf 12 Monate befristet. Die nächste Verlängerung wird auf 24 Monate bzw. die dritte auf fünf Jahre gewährt. Ein zeitlich unbeschränkter Aufenthaltstitel kann nach Ablauf von sieben Jahren Aufenthalt in Hongkong beantragt werden.

SPECIAL WORK PERMIT

Wie der Name bereits sagt, können Sonderarbeitserlaubnisse bewilligt werden, diese werden in aller Regel Sportlern, Künstlern oder Fachkräften gewährt, was bei der Antragstellung darzulegen ist. Demzufolge ist die zeitliche Befristung projekt- oder gegenstandsbezogen. Ein sogenanntes Special Work Permit berechtigt den Inhaber auch lokale Kräfte zu beschäftigen, allerdings sind dabei die öffentlichen Bestimmungen über Mitarbeiter zu beachten. Hierbei ist der Nachweis zu führen, dass eine entsprechende Beschäftigung auch möglich ist. Der Nachweis besteht im Nachweis des Kapitals hierfür. Zur Vermeidung von Manipulationsmöglichkeiten werden die hierbei zu zahlenden Mindestgehälter öffentlich festgehalten und zur Orientierungsgrüße beim Antragsverfahren gemacht.

TRAINEES VISA

Vereinfachte Einreisebestimmungen gelten für sogenannte Trainees oder Praktikanten, die ohnehin nur kurzfristig oder vorübergehend in Hongkong einer Arbeitstätigkeit nachgehen möchten. Während früher eine Übernahme eines Trainees in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis relativ einfach war, ist dies heute erschwert. Ein Praktikant muss daher in aller Regel nach Hongkong nach maximal 12 Monaten Aufenthalt verlassen. Die Dokumentation für den Antrag auf Erteilung eines Praktikantenvisums entspricht in etwa der für einen General Work Permit. Allerdings sind die speziellen Formulare ID 428 b des Arbeitgebers bzw. ID 91 beim Emigration Department zur Visaerteilung einzureichen.

ANGEHÖRIGEN VISA

Angehörigen Visa („Dependence Visa“) werden Angehörigen von Arbeitnehmern oder ausländischen Personen mit dem Recht auf Tätigkeit in Hongkong auf Antrag erteilt. Überprüft werden in aller Regel der Familienstatus, die finanziellen Verhältnisse, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitgebers und die finanziellen Mittel, die einen dauerhaften Aufenthalt erlauben. Anders als früher dürfen Angehörige heute keiner Beschäftigung nachgehen. Soll dies der Fall sei, bedarf es einer speziellen Beantragung einer Arbeitserlaubnis.

INVESTORVISA

Investoren in Hongkong fallen in zwei wesentliche Kategorien. Erstere investieren in eine Firma und unterhalten diese, erzielten mithin Erlöse aus einer gewerblichen oder unternehmerischen Tätigkeit. Die zweite Gruppe betrifft Investoren, die in Hongkong investieren, Immobilien oder sonstige Vermögensgegenstände erwerben oder anlegen um sich daraus den Lebensunterhalt zu finanzieren. Die zweite Kategorie dient in aller Regel der Kapitalakquisition reicher und vermögender Emigranten. Die Anforderungen an diese Gruppe sind in Bezug auf den erforderlichen Kapitalbedarf hoch. Dies ergibt sich aus der Hongkonger Situation, den Immobilienpreisen und der Wettbewerbssituation.

INVESTORVISA „A“

Das Investorvisa a ist ein Angebot für Investoren, die in Hongkong ein Investment begründen möchten. Die Anforderungen sind im Prinzip gleich wie bei der Beantragung eines Work Permit mit Ausnahme folgender Besonderheiten:

Eine Veröffentlichung in der Zeitung zwecks Ausschreibung ist nicht erforderlich. Die finanziellen Verhältnisse der Hongkonger Gesellschaft müssen offen gelegt und nachgewiesen werden. Die Kapitalerfordernisse sind dabei je nach Industrie unterschiedlich. In den meisten Bereichen der Serviceindustrie müssen allerdings Investitionen zwischen 250 000,- und 300 000,- Hongkong Dollar nachgewiesen werden, bevorzugter Weise durch ein Deposit bei einer Hongkonger Bank.Ein Buisnessplan muss nachgewiesen und überreicht werden.

Die Büroräumlichkeiten und Kapazitäten müssen vor- und nachgewiesen werden.

Empfehlungsschreiben vom Kunden und Partnern sind einzureichen.

Das Antragsverfahren dauert in diesen Fällen zwischen 10 und 12 Wochen. INVESTORVISA „B“

In die Kategorie der Aufenthaltstitel Investorvisa b gehören alle sonstigen interessierten Investoren, regelmäßig solche, die lediglich den Aufenthalt durch Geldanlagen sichern möchten. Das Investorvisa b steht bestimmten Nationalitäten allerdings nicht offen. Staatsangehörige aus Afghanistan, Kuba oder Nordkorea dürfen nicht einreisen, wohl aber Bürger aus Macao oder Chinesen im Ausland. Chinesische Staatsangehörige, Staatenlose, die allerdings einen permanenten Aufenthaltsstatus im Ausland mit dem Recht der Rückkehr haben, Bürger aus Taiwan.

Die Antragsteller müssen über 18 sein und über ein genügendes Vermögen von mehr als 6,5 Millionen Hongkong Dollar verfügen. Die Investition muss bereits 6 Monate vor Einreise erfolgt und nachgewiesen sein. Öffentliche Vorschriften oder etwaige Vorfälle dürfen dem Aufenthaltswunsch nicht entgegenstehen. Investitionen können in Immobilien oder Finanzanlagen (Deposits) erfolgen. Sie müssen dergestalt erfolgen, dass eine dauerhafte Finanzierung gewährleistet ist. Für den Visatyp b gelten besondere Formvorschriften und Antragsformulare.

UNBESCHRÄNKTE AUFENTHALTSTITEL FÜR HONGKONG, WOHNSITZRECHT

Während bis zum 1. Juli 1997 regelmäßig lokale chinesische oder britische Bürger oder Angehörige der Administration einen Daueraufenthaltstitel auf Antrag erlangen konnten, gelten nunmehr die derzeitigen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass ein Daueraufenthaltsrecht erst nach 7 Jahren gewährt wird, in aller Regel mit dem Recht verbunden, die chinesische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Da Hongkong integraler Bestandteil der Volksrepublik China ist, geht es insoweit um die chinesische Staatsbürgerschaft nicht etwa die Gewährung einer besonderen Hongkonger Staatsbürgerschaft. Die Rechtstitel unbeschränkter Aufenthaltsberechtigung dauerhafter Aufenthalt oder Wohnsitzrecht verweisen auf feine aufenthaltsrechtliche Unterschiede in Bezug auf die Wahrnehmung von Rechten ohne Genehmigung, die Wahlberechtigung oder auch das Recht, die Staatsbürgerschaft zu wechseln. Wahlberechtigt ist in Hongkong derjenige, der das Right of Abode hat. Zu beachten ist, dass das Right of Abode verliert, wer sich mehr als 36 Monate außerhalb Hongkongs aufhält.

HONGKONG IDENTITY CARDS

Jeder „Resident“ von Hongkong ist mit einer Identity Card ausgestattet, die er jederzeit mit sich tragen und auf Nachfrage vorzuweisen hat. Zweck der Verpflichtung ist die Sicherung Hongkongs vor einer unkontrollierten Emigration.

DIE BESCHÄFTIGUNG VON FESTLANDCHINESEN

Trotz strikter Einreisebestimmungen gegenüber Bürgern aus Festlandchina erlauben besondere Bestimmungen die Beschäftigung von Spezialisten, deren besondere Qualifikation mit dem Antrag nachzuweisen ist.




 

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