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MUSTERVERTRÄGE |
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Dokumente, Verträge
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Von praktischer Relevanz sind gute Vorbereitung und rechtssichere Verträge. Wir stellen Ihnen hier einige sinnvolle und bewährte Vertragsmuster zur Verfügung, die Sie gegen eine kleine Schutzgebühr erwerben können. Siehe unten. Die hier angebotenen Muster sind natürlich verdeckt formatiert. Die Originale müssen Sie bei Interesse schon bestellen.
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Geschäftsanbahnung
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Warenkauf- und Handel
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Der internationale Warenkauf wird durch das UN-Kaufrechtsabkommen bestimmt, soweit die Vertragspartner den Ländern angehören, die das Abkommen unterzeichnet oder aber anerkannt haben. Deutschland und China sind dem Abkommen beigetreten. Danach wird der grenzüberschreitende Warenhandel zwischen beiden Ländern ungeachtet des Willens oder einer besonderen Verabredung auf grenzüberschreitende Kaufverträge über bewegliche Sachen angewandt.
Allerdings können die Vertragspartner im Rahmen der Vertragsfreiheit die Nichtanwendung des UN-Kaufrechtsabkommens vereinbaren und dem Vertrag eigene Regeln zugrunde legen.
Eine gewisse Modifikation des geltenden Rechts enthält der zwischen China und der Bundesrepublik ausgehandelte Standard-Vertrag (zu bestellen bei der BfAI), der Haftungs- und Freistellungserleichterungen vorsieht.
Ungeachtet dessen empfiehlt sich stets eine den Besonderheiten des Einzelfalls gerecht werdende Vertragslösung, die sich an Standard- und Musterverträgen orientieren kann.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Die Verwendung "Allgemeiner Geschäftsbedingungen" ist auch in China üblich und zunehmend "Praxis".
Für das Verständnis der Möglichkeiten der Regelung von wiederkehrenden rechtlichen Fragestellungen im Geschäftsverkehr in China (grenzüberschreitend/Inland) ist die Unterscheidung zwischen solchen "AGB" notwendig, die von Vertragsparteien des allgemeinen Wirtschaftsverkehrs gestellt und zumindest "konkludent" durch die Möglichkeit der Kenntnisnahme Vertragsbestandteil werden und solchen, die durch Rechtsverordnung erlassen wurden.
In China spielt das Wirtschaftsverwaltungsrecht noch eine andere Rolle als bei uns. Demgemäß berufen sich öffentliche Leistungsträger oder Unternehmen der Daseinsvorsorge auf nach wie vor existierende Beschäftsbedingungen, die eher den Charakter einer Verwaltungsverordnung haben. Meist mit dem Inhalt einer erheblichen Leistungs- und Haftungsbeschränkung für die staatlichen Unternehmen.
AGB wie Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen sind sowohl im grenzüberschreitenden Warenhandel als auch im Binnenwirtschaftsverkehr im Rahmen der gesetzlichen Wirksamkeitsvorschriften zulässig. Sie sind also auch in China nicht ohne staatliche Kontrolle einfach durchsetzbar. Allerdings sind private AGB nur auf Rüge im gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren zu Fall zu bringen, soweit sie nicht im Einzelfall direkt gegen bestehendes Recht verstoßen.
Im grenzüberschreitenden Warenverkehr beurteilt sich die Wirksamkeit von AGB in der Regel nach dem Recht des Wirkungsortes der Leistung. Das ist beim Export nach China also in aller Regel China, vgl. Art. 3 und 4 UNCITRAL-Kaufrechtsabkommen.
Wichtige Vertragspositionen sollten besser durch den Vertrag direkt und nicht in AGB geregelt werden (z.B.ein "Eigentumsvorbehalt"/"Sicherungsübereignung").
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Anlagenbauvertrag
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Der Export und die Errichtung kompletter Anlagen erfordern
- eine systematische Vorbereitung im Team, - die Einbindung von Auftraggebern, Auftragnehmern und Nachunternehmern, - Behörden - Banken - technischem Personal und vielen Fachdienstleistern.
Vergessen dürfen wir die Übersetzer und "sherpas" nicht, ohne die kein Projekt erfolgreich sein kann.
Unser Mustervertrag über den Export und die Errichtung einer kompletten Anlage [113 KB]
dient als Vorlage und kann bestellt werden.
Wichtige Vorfrage: Darf nach europäischen Bestimmungen genehmigungsfrei exportiert bzw. nach chinesischem Recht importiert werden ("freie Technolgie", "beschränkt importfähige" und "verbotene Technologie").
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Vertrieb und Absatz
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Das Thema "Vertrieb nach", "in" oder "von China nach Europa" ist nicht allein unter aussenwirtschaftlichen Gesichtspunkten von Bedeutung. Fragen des Wettbewerbsrechts, der Vertragstreue und Sicherung gewerblicher Schutzrechte sind von fundamentalem Interesse für die Vertragspartner.
Wir bieten hierzu einige Musterverträge als Anregung an, die natürlich eine weitere Beratung im Einzelfall nicht ersparen sollte.
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Projektentwicklung
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Die Errichtung eines Unternehmens, der Bau eines neuen Wohngebiets oder die Errichtung von Anlagen erfordert jede Menge Vorbereitung. Ohne kompetente Planer, Ingenieure und Techniker klappt kein Projekt. Schon gar nicht in China.
Vor allem ist die Projektdurchführung und Projektsteuerung zu sichern. Im Umgang mit öffentlichen oder privaten Auftraggebern bedarf es der Sicherung der Ansprüche der beauftragten Planungsbüros einer rechtssicheren Vertragsgrundlage, die möglichst alle Risikobereiche abdeckt.
Folgende Themenkomplexe werden von unserem Vertragsmuster für technische Dienstleistungen, Projektentwicklung und Planung umfaßt "CONTRACT FOR TECHNOLOGY ADVISORY SERVICES & CONSTRUCTION [108 KB]
":
- Projektentwicklung - Masterplanung Bau/Infrastruktur - Projektsteuerung - Entwurfsplanung - Anlagenbau - Entwicklung von Gewerbeparks, Wohnungseinheiten, Stadt- und Regionalplanung - Infrastrukturentwicklung: Wasser/Bahn/Flughafen
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Technologietransfer
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Rechtswirksame Technologietransfer- oder Lizenzverträge sind eine Herausforderung. Sie müssen Ihre gewerblichen Schutzrechte wirksam schützen und gewährleisten, daß ein ausländischer Vertragspartner nicht durch Sie zum schärfsten Wettbewerber wird.
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Arbitrageklauseln
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Die Abfassung einer rechtswirksamen und vor allem durchsetzbaren Schiedsgerichtsklausel ist im Konfliktfall von grundlegender Bedeutung. Wer hier leichtsinnig handelt, verliert möglicherweise nicht nur den Rechtsstreit. Er wird bei fehlerhafter Formulierung auf den nicht unerheblichen Kosten sitzen bleiben oder gar nicht ohne weiteres vollstrecken können.
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Schutzgebühr
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Die hier für Sie auszugsweise zusammengestellten Aufsätze, Vertragsmuster, Formulare oder Dokumente können, soweit Sie von uns selbst in der Praxis entwickelt und damit urheberrechtlich geschützt wurden, gegen Schutzgebühr bestellt und erworben werden.
Bitte senden Sie uns hierzu ein einfaches Fax mit Ihren Wünschen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beherzigen Sie allerdings den folgenden Hinweis:
Die Verwendung von Vertragsmustern kann als Arbeitshilfe sinnvoll, als abschließende Lösung einer konkreten Vertragsfrage jedoch höchst gefährlich sein. Eine kompetente fachliche Beratung durch einen in der Praxis erfahrenen Berater ersetzt sie nicht.
© Eberhard J. Trempel, Trempel & Associates Berlin
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Vertriebsrecht
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