Textversion
Die Kanzlei Services Sachgebiete International Events & Termine Consulting Projektentwicklung Präsentationen The Firm Portugues Chinese Russian Espanhol
Home International

International


Ägypten Brasilien Bulgarien China Finnland Griechenland Hong Kong India Indonesien Israel Japan Macao Russland Schweiz Spanien Thailand Trade Advisor Tuerkei United States Vietnam

Forms News Aktuelle Fälle Hinweis Impressum Kanzleiprofil Widerrufsbelehrung Kontakt Online Beratung Projects Report 2010 Thema des Monats Site map Versicherung Datenschutz

Errichtung von Tochterfirmen

Errichtung von Firmen im Ausland

Während in Ländern mit freiem Marktzugang und Gewerbefreiheit die Errichtung einer Tochterfirma oder die direkte Beteiligung die Regel ist, spielen in den Transformationsgesellschaften aufgrund des beschränkten Marktzuganges Kooperationen und Joint-Venture-Unternehmen, d. h. gemischt nationale Unternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft oder GmbH) eine zentrale Rolle. Trotz einer zunehmenden Liberalisierung ist die Errichtung einer 100%-tigen Tochtergesellschaft hier nicht in allen Bereichen zulässig. Während Joint-Venture- Gesellschaften meist in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben werden, handelt es sich bei den sogenannten Kooperationen um arbeitsteilige Gesellschaftsrechtsformen, die in etwa einer deutschen OHG entsprechen, ohne eine entsprechende handelsrechtliche Eintragung zu erfordern. Nicht selten kann eine Kooperation auch darauf ausgerichtet sein, nach einer bestimmten Zeit und Zusammenarbeit eine Kapitalgesellschaft zu begründen.

Die Beteiligung, Unterbeteiligung, Treuhandbeteiligung oder aber Übernahme eines Unternehmens sind weitere Ansätze für eine Kooperation im Ausland, vorausgesetzt, die jeweiligen Rechtsinstitute und Gesetzesvorschriften lassen derartige Gestaltungen zu. Zur Forderung der Transformation der Staatshandelsgesellschaften in Privatwirtschaften werden aber vor allem in den Wachstumsregionen Gestaltungen gefördert und Regelungswerke geschaffen, die eine Beteiligung an staatlichen Unternehmen durch private Investoren oder aber die Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens zulassen mit der Folge, dass auf die betreffenden Zielgesellschaften die regelmäßig günstigen gesetzlichen Bestimmungen über Gesellschaften mit ausländischer Kapitalbeteiligung Anwendung finden.

Internationaler Warenkauf Anmerkungen und Grundsätze zum Internationalen Warenkaufrecht - UNCITRAL/CISG

Olympiainitiative 2008 Trempel & Associates haben die Initiative der Deutschen Wirtschaft für eine Beteiligung an Projekten in Beijing und Qingdao begründet. Siehe Beijing2008.li

Anti-Dumping-Beratung Die Beratung in Anti-Dumping-Fragen gehört zu den Beratungsfeldern, die im Zusammenhang mit den d...

Partnersuche Alle Fehler werden am Anfang einer Beziehung gemacht.

Eiserne Regeln Wer nach z.B. nach Russland oder China geht, weil man dort sein muss und sich in Zukunft Gewinne ...

Joint-Venture-Beratung Ein Joint-Venture sollte nur von "gleichen" Partnern mit gleichen Chancen und Erwartungen eingegangen werden.

BOT-Projekte "Build, operate, transfer" - Ein Projektansatz von Trempel & Associates weltweit

Errichtung von Tochterfirmen Incorporation world wide ? Please contact us by mail

Cultural Due Diligence Globalisierung bedeutet, auf jedem Markt der Welt zu hause zu sein. Dies setzt voraus, den örtlichen kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten zu entsprechen oder es doch zumindest zu versuchen

Geheimhaltungsverträge International Secrecy & Confidentional Agreements: China, China, China, Taiwan, Vietnam & others

Vertriebsaufbau z.B. in China - Marktsegment Automobilindustrie

print version

International