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Die Bewertung von Unternehmen, Beteiligungen oder Vermögen im Auslandsgeschäft folgt überwiegend internationalen Standards, soweit nicht wie im Falle Chinas beispielsweise nationale Vorschriften bestimmte Erfordernisse für die Bewertung vorsehen. Dies gilt insbesondere bei gebrauchten Anlagen und Maschinen. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Due Diligence oder aber im Rahmen der Vertragsverhandlung bei der Festlegung des Kapitalanteils, der vom ausländischen Investor im Zielgebiet eingebracht wird. Internationale Standards folgen regelmäßig Ertragswertansätzen, wobei die Vermögenssubstanz unter Auflösung stiller Reserven erhebliche Bedeutung beigemessen wird. Eine Bewertung ohne Berücksichtigung der Sachsubstanz zum Verkehrswert in einer international üblichen Transferwährung wären unzureichend. Das Beherrschen der Discounted-Cash-Flow-Methode und der US-amerikanischen Bewertungsansätze, sowie eines entsprechenden Berichtswesens werden als Standard vorausgesetzt.