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Versicherung
Die Unterscheidung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Niederlassung von Unternehmen ist im Ausland nicht üblich. Obwohl die ausländischen Rechtsordnungen die Errichtungen von Niederlassungen durch bloße Handelsregistereintragung und die Bestellung eines Niederlassungsleiters nicht stets ausdrücklich verbieten, spielen bloße Niederlassungen von ausländischen Gesellschaftern im internationalen Rechtsverkehr kaum eine Rolle.