you are here: Home
Weiter zu: Die Kanzlei Services Sachgebiete International Events & Termine Consulting Projektentwicklung Präsentationen The Firm Portugues Chinese Russian Espanhol
Allgemein: Forms News Aktuelle Fälle Hinweis Impressum Kanzleiprofil Kontakt Online Beratung Projects Report 2009 Thema des Monats Site map Versicherung

Suchen nach:

Trempel & Associates - Recht Wirtschaft Steuern

Trempel & Associates

Welcome Bem vindo Ni Hao Buenos dias

Wir freuen uns, Sie auf unserer Kanzlei-Hompepage begrüßen zu dürfen.

Welcome to Trempel & Associates, your contact to the resolution of your legal and strategic challenges and your first step to the markets of the future.

Trempel & Associates stehen für eine kompetente und engagierte Beratung und Vertretung auf den Gebieten Recht, Wirtschaft, strategische Markterschließung und natürlich "Steuern".

Sprechen Sie mit uns. Bevor es Ihr Gegner tut ! Talk to us - before your competitor does !

Kanzleiphilosophie

„Mit ausgelesenen Offizieren und Mannschaften – egal wohin die Truppen ziehen, flüchtet der Feind immer in Panik – Trempel & Associates, ein solider, Synergien innehabender Zusammenschluss“ frei nach Sun zhe „Die Kunst des Krieges“

"Nicht Wachsen ohne Sinn und Verstand, sondern Veredelung dessen, was wir wirklich beherrschen und unsere Erfahrung auszeichnet."

Eheverträge noch sinnvoll ?

Der Nutzen von Eheverträgen ist seit der Reformwut des Gesetzgebers im Erbschafts- und Steuerrecht wieder Gegenstand der Diskussion vieler Gewerbetreibender und Unternehmer. In der Tat: Eine richtige Gestaltung kann zukünftigen Streit minieren, erhebliche Kosten sparen und vor allem eines gewährleisten: Die optimale Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten.

Die für den nationalen Rechtskreis geltenden Maßstäbe sind auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu berücksichtigen. Die von Trempel & Associates hierzu erarbeiteten Empfehlungen betreffen z.B. folgende Bezugsländer: Deutschland : Brasilien/Japan/China/Bulgarien/Vietnam/USA/Kanada/Australien. Neu veröffentlicht und erhältlich ist die Broschüre zum Thema (hier das Inhaltsverzeichnis) "Eheverträge, Erbverträge und Vermögenszuwendungen im deutsch-chinesischen Familienrecht" [259 KB] . Die kostenpflichtige Publikation führt in das Thema ein, kann hinsichtlich der "deutschen Anmerkungen" und des beigefügten Mustervertrages über die Errichtung einer "modifizierten Zugewinngemeinschaft" allerdings auch bei anderen, gemischt-nationalen Ehen zur Anwendung kommen. Auf eine detaillierte Beratung sollte dennoch nie verzichtet werden. Übrigens: Unser erster deutsch-japanischer Ehevertrag nach dieser Vorgabe von 1987 hat noch immer Bestand. Ein Vorteil, der sicher seinen Wert hat.

Der Rechtsanwalt in Recht, Steuern, Praxis

1 2 weiter

Wirtschaftsinkasso in Asien

(prcenter.de) Berlin/Beijing: Die Einziehung längst überfälliger Forderungen im Asiengeschäft ist eine Herausforderung. Wehe dem, der auf keine ausreichende Sicherheit oder eine gute Arbitrageklausel zurückgreifen kann. Letztere sichert in Zeiten der Krise und der im schlimmsten Fall notwendigen Beitreibung einer Forderung Gestaltungsspielraum. Nicht immer ist ein Schiedsgerichtsverfahren aber die richtige Lösung. Jeder Fall liegt anders. Die Beherrschung des Vertragsrechts im Chinageschäft erfordert mehr als guten Willen. Erfahrung ist gefragt und die kann geboten werden.

Bei immer länger werdenden Zahlungsfristen wird die Absicherung von Geschäften immer wichtiger. Arbitrageverfahren, dh. Schiedsgerichtsverfahren im Ausland können Gläubiger selbst durchführen. Sie benötigen keinerlei anwaltliche Hilfe, wenn diese auch regelmäßig zu empfehlen ist. Die Feinheiten der Anspruchsfeststellung, regelmäßige Voraussetzung einer sich anschließenden Vollstreckung können in der Regel nur von versierten Anwaltskanzleien überschaut werden, die hoffentlich eines besitzen: Gute Kontakte vor Ort, um auch den lokalen Besonderheiten gerecht zu werden. Wurde der Name des Schuldner richtig erfasst ?

Hat er sich vielleicht aus den Gründen der Zahlungsvereitelung über Nacht auch in den Registern geändert ? Antworten finden sich nicht immer auf den ersten Blick. China, Hong Kong und Vietnam haben als Vollstreckungsstandorte den Vorteil, internationale Schiedssprüche einfacher anzuerkennen. Voraussetzung hierfür ist, dass der maßgebliche Rechtsstreit auch „internationalen Charakter“ hat.

Was bei grenzüberschreitenden Geschäften in aller Regel anzunehmen ist, kann bei der Durchsetzung der Forderung einer ausländischen Tochter gegenüber einem inländischen Unternehmer oder Schuldner schon zum Problem werden. Da die Vollstreckung in Asien regelmäßig mit einer Sachprüfung der zugrunde liegenden Entscheidung auch in materieller Hinsicht verbunden ist, bedarf es höchster Anstrengung, um den erwarteten Einwendungen zu begegnen. Zwar gehört die Durchsetzung von Forderungen für Anwälte zum eigentlichen Kerngeschäft, über das an sich keine Worte zu verlieren sind, erweisen sich internationale Fragestellungen immer wieder als Herausforderung.

Trempel & Associates, in China, Hong Kong und Vietnam eine gute Adresse für die Prüfung der Bonität möglicher Partner oder bereits festgestellter Schuldner sowie der schiedsgerichtlichen Feststellung und Vollstreckung von Forderungen, weisen darauf hin, dass gerade in jüngster Zeit von säumigen Schuldnern systematisch die Zahlungspflicht unterlaufen wird. Obwohl die Gerichte und Schiedsgerichte in ihren Urteilen eigene Fristen zur endgültigen Zahlung setzen, was Voraussetzung für die Verhängung umfangreicher Sanktionen gegen die Schuldner durch die Vollstreckungsgerichte ist, nimmt die Zahlungsmoral ab. Ständig. Bei Zahlungszielen von 3 Monaten kann sich auch bei verständigen Schuldnern allein aufgrund des Devisenregimes in Asien die tatsächliche Überweisung weitere Monate verzögern.

Entgegen weit verbreiteter Behauptungen besteht im Asiengeschäft in der Regel kein Anwaltszwang. Die Parteien können sich z.B. in China auch vor den Zivilgerichten selbst vertreten und durch einen ausländischen Anwalt unterstützen lassen. Nur die vollständige Vertretung durch einen ausländischen Rechtsanwalt ist untersagt und lokalen Anwälten überlassen, die allerdings eines meist nicht beherrschen: Die Sprache des Mandanten.

Da alle Fehler am Anfang eines Geschäfts gemacht werden, kommt es bei der Vertragsgestaltung auf die richtige Klausel an, um im späteren Schiedsgerichtsverfahren auch richtig eingreifen zu können. Die Kosten der Vertretung durch eine ausländische Kanzlei sollten nicht unterschätzt werden. Zu empfehlen ist unbedingt eine deutsche Kanzlei als Verfahrensbevollmächtigter, was folgendes Beispiel verdeutlicht. Anglo-amerikanische Großkanzleien mit vielen Büros, hunderten von Mitarbeitern aber wenig Sachkompetenz pro Sachbearbeiter scheinen hier und da eine gute Wahl. Erst Recht, wenn der Stundensatz günstig erscheint. Der „Nebel lichtet sich“ mit der ersten Rechnung. Dann werden nämlich nicht zwei oder maximal drei Sachbearbeiter, sondern das halbe Büro mitabgerechnet, was, multipliziert mit dem angeblich günstigen Stundensatz, dann das Abenteuer Asien besonderer Art zu weitgehender Ernüchterung führt. Manche Fehler müssen Unternehmer einmal gemacht haben. Sie können sie aber auch vermeiden.

Die Verfahrensdauer in Asien ist gemessen an deutschen Gerichtsverfahren kurz. Eine Forderungssache sollte auch in China bei Ausschöpfung aller Behinderungsvarianten im Grundsatz binnen 6 Monaten erledigt sein. Dann muss die 45 Tage-Frist zur Zahlung abgewartet werden, um schließlich die Vollstreckung zu beantragen. Dieser Antrag muß innerhalb von 2 Jahren erfolgt sein. Reagiert das örtliche Vollstreckungsgericht nicht innerhalb von 6 Monaten, kann durch eine Beschwerde beim nächst höheren Gericht die Beschleunigung erreicht werden. Lokale Hindernisse sollten spätestens dann ausgeschlossen sein.

Fordern Sie unseren allerdings kostenpflichtigen Leitfaden zur Rechtsdurchsetzung in China an: Themen u.a.: Vertragsrecht, Zivilprozesse erfolgreich führen, Schiedsgerichtsverfahren gewinnen und Forderungen erfolgreich in China vollstrecken. Unser Leitfaden gibt natürlich auch Auskunft darüber, wie Sie Ihren Gegner so richtig zum Wahnsinn treiben können.

Erfreuliches Obsiegen....

Neben der rechtsanwaltlichen Vertretung, Steuer- und betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatung vertreten wir Sie nicht nur in Deutschland in den Fragestellungen, die Sie betreffen, sondern begleiten Sie auf die Märkte der Zukunft. Die Erledigung der Buchhaltung, die Buchung laufender Geschäftsvorfälle, Erstellung von Bilanzen, Jahresabschlüssen, Steuererklärungen gehört ebenso zu unserem Leistungsspektrum wie die komplexe Rechts- und Steuerberatung. Informieren Sie sich auf unserer Webseite. Die angesprochenden Themen sind Gegenstand unserer Praxis.

Zugegeben: Das Obsiegen in einem Zivilprozeß freut den Gewinner. Auch uns. In einer Zeit, in der das Vertrauen in die Justiz, die Verfahren und die Kompetenz oder Inkompetenz der Beteiligten sinkt und der Bürger immer stärker verunsichert wird, ist ein glattes Obsiegen nicht wirklich immer gewährleistet, denn es kommt im Prozeß nicht wirklich darauf an, ob man Recht hat. Man muß es durchsetzen können. Das Durchsetzen hängt von vielen Faktoren ab. Ein wichtiger Faktor ist die fachliche Kompetenz. Ein weiterer, die Gründlichkeit. Ohne "Glück" geht es auch nicht. Zum "Glück gehört ein schwacher Gegner, der sich bei richtiger Strategie in die Irre leiten läßt. Das entscheidende 1%-Faktor ist allerdings immer wieder einer: Faktor Mensch.

Wir freuen uns über die jüngste Entscheidung zur Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz, nach der ein Geschäftsführer für Sozialversicherungsbindlichkeiten gegenüber der Krankenkasse eben nur dann haftet, wer Kenntnis von seiner Leistungspflicht im Einzelfall hat.

Stichwort: Auslandsinsolvenz

Insolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahren im Ausland in nur 12 oder gar 2 Monaten ? Eine seriöse Alternative auch für Deutsche ?

Berlin/London (trem): Die europäische Integration machts möglich und der Europäische Gerichtshof bestätigt es ebenso wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die von den Mitgliedsstaaten erlassenen Insolvenzordnungen genießen mit ihren Folgen auf die private oder unternehmerische Insolvenz grundsätzlich die Anerkennung in ganz Europa. Nicht selten zum Ärger der Gläubiger, der allerdings sachlich unbegründet ist. Die Heimatländer und damit die meisten Gläubiger der Schuldner, die ihren Wohnsitz in ein insolvenzgünstiges europäisches Land wie Groß Britannien oder Österreich verlegt haben, müssen die Entscheidungen der Insolvenzgerichte hinnehmen und dulden. Egal, wie hoch der Verlust ist. Ein in eine persönlich schwierige Situation geratener Schuldner kann dagegen die Vorteile eines „schnellen Verfahrens“ in jeder Hinsicht nutzen. .... Lesen Sie den gesamten Beitrag hier..
Dr. Ulrich Wiedemann hat das Thema unter dem Stichwort "Verbraucherinsolvenz" nach seinen praktischen Erfahrungen kommentiert. [54 KB]

Organisierte Dummheit...

kennzeichnet die Arbeit des Bundesfinanzministeriums seit Jahren. Nicht die Vereinfachung des Steuersystems oder aber die Entlastung des Bürgers sind das Ziel der Finanzpolitik, sondern die offensichtlich die Optimierung der Undurchsichtigkeit des Systems, rechtfertigt sich doch aus einem kaum überschauberen System die eigene Daseinsberechtigung vieler "Finanzpolitiker". Neuester Dummenstreich ist das Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur "Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen", (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) ab dem 1. Januar 2010, - Folgen für die Umsatz- und Lohnbesteuerung, Hierzu: BMF-Schreiben vom 5. März 2010, - IV D 2 - S 7210/07/10003 - - IV C 5 - S 2353/09/10008 - (2010/0166200). Dass "Stundenhotels" nicht in den Genuss des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Beherbungsgewerbe kommen, ist eine Sache für sich. Die übrigen Regelungen verdeutlichen aber vor allem eines: Nicht die Entlastung, sondern die Belastung ist und bleibt das eigentliche Ziel deutscher Steuerpolitik, denn der Aufwand für die Betroffenen, die jeweils geltenden Leistungsgrundsätze festzustellen und abzugrenzen ist hoch. Das BMF-Schreiben legt im Einzelnen fest, welche Leistungen mit 7 Prozent versteuert werden und welche mit 19 Prozent.

Keine begünstigten Beherbergungsleistung sind z.B.:
-das Überlassen von Tagungsräumen,
-von „Räumen zur Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit“,
- von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen sowie von „nicht ortsfesten Wohnmobilen, Caravans, Wohnanhängern, Hausbooten und Yachten“.

Die Fahrt im Schlafwagen und die Nutzung „von Kabinen auf der Beförderung dienenden Schiffen“ werden voll besteuert. Das gilt ebenso für die Vermittlung von Beherbergungsleistungen und die Umsätze von Tierpensionen.

Heilbäder manchmal ermässigt - Wellnessangebote nicht

Seit dem 1.1.2010 gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für die Übernachtung, nicht aber für das Frühstück.
Bestimmte Nebenleistungen werden ebenfalls begünstigt. Hierzu gehören: die „Überlassung von möblierten und mit anderen Einrichtungsgegenständen (zum Beispiel Fernseher, Radio, Telefon, Zimmersafe) ausgestatteten Räumen; Stromanschluss; Überlassung von Bettwäsche, Handtüchern und Bademanteln; Reinigung des Raums; Seife, Schuhputz- und Nähzeug; Weckdienst; der Schuhputzautomat; Mitunterbringung von Tieren „in den überlassenen Wohn- und Schlafräumen“.
Ausgeklammert werden von der Vergünstigung alle Verpflegungsleistungen, „zum Beispiel Frühstück, Halb- oder Vollpension, ,All inclusive‘“. Auch die Getränkeversorgung aus der Minibar, die Nutzung von Telefon und Internet, die Nutzung von TV-Programmen gegen Entgelt sind stets mit 19 Prozent zu belasten, ebenfalls alle Leistungen, „die das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden steigern (,Wellnessangebote‘)“. Fahrradverleih, Ausflüge und die Reinigung der Hemden und das Putzen der Schuhe sind voll zu versteuern.

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG gilt die Steuerermäßigung nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn es sich um Nebenleistungen zur Beher-bergung handelt und diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind (Aufteilungsgebot). Hierzu zählen insbesondere:
-Verpflegungsleistungen (z. B. Frühstück, Halb- oder Vollpension, „All inclusive„)
- Getränkeversorgung aus der Minibar
-Nutzung von Kommunikationsnetzen (insbesondere Telefon und Internet)
- Nutzung von Fernsehprogrammen außerhalb des allgemein und ohne gesondertes Entgelt zugänglichen Programms („pay per view„)

Leistungen, die das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden steigern („Wellness-angebote„). Die Überlassung von Schwimmbädern oder die Verabreichung von Heilbädern im Zusammenhang mit einer begünstigten Beherbergungsleistung kann dagegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Überlassung von Fahrberechtigungen für den Nahverkehr, die jedoch nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen können. Überlassung von Eintrittsberechtigungen für Veranstaltungen, die jedoch nach § 4 Nr. 20 UStG steuerfrei sein oder nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a oder d UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen können. Transport von Gepäck außerhalb des Beherbergungsbetriebs. Überlassung von Sportgeräten und -anlagen. Ausflüge . Reinigung und Bügeln von Kleidung, Schuhputzservice .Transport zwischen Bahnhof / Flughafen und Unterkunft.

Die nur erahnbaren Gründe für die vom Bundesfinanzministerium vorgenommenen "Differenzierungen" überzeugen schon deshalb nicht, weil eine "ideologische Befangenheit" unverkennbar ist.

Berlin - "Doing Business in Europe"

特兰勃律师会计师联合事务所 - Rechtsanwälte Steuerberatung - Fachanwälte für Steuerrecht - 律师 会计师 企业审计师 专业税务法律师 - Lawyers & Certified Tax Lawyer`s -
国际律师会计师企业审计师联合会欧洲国际事务协会

DESAFIOS PARA O FUTURO
Os desafios do trabalho de consultoria nas Áreas Jurídica, Fiscal e de Econômica tornam-se maiores e mais complexos devido à revolução na área de informação tecnológica. À medida em que o mundo se estreita, as interrogativas e os atuais problemas, em contrapartida, aumentam.

Sie sind an unserem Newsletter interessiert ? Dann bitte "klicken"

"Investment in Germany": IIC "Industrial Investment Council" offers a wide range of investment incentives in eastern Germany. Legal and tax issues on real estate acquisitions.

在德國投資房地產 
您在德國置業,買賣地產,房屋,租賃房屋或者取得商業用房是否有問題?我們竭誠為您提供幫助和咨詢。特別是幫您尋找合適的房地產,為您審察其保值和增值性;幫助您出租、管理以及提高盈利。很多年以來我們就為中囯的客戶提供幫助,他們不僅對德國增長的市場有著敏銳地感覺,而且更願意在一個安全穩定環境下進行投資。
我們會為您介紹質量好,經濟上能保值增值的房地產項目,幫您起草合同,完成買賣,以及各項法律和稅務事宜。我們可以用中文為您服務,並為您在德國介紹合適的房地產項目負責人。提請您注意的是,單單在德國擁有房地產還不足以獲得居留身份。如果您也有意在德國成立公司,委託我們將是您最的最佳選擇。
我們的聯係方式. Tel: 0049-30-212486-0 oder email: trempellaw@yahoo.de oder info@trempel.de "

Profiles

ТРЕМПЕЛ & АССОЦИЭЦ ЭКОНОМИКА – ПРАВО – НАЛОГИ АДВОКАТЫ И КОНCУЛЬТАНТЫ ПО НАЛОГОВЫМ ВОПРОСАМАДВОКАТЫ ПО НАЛОГОВОМУ ПРАВУ

Trempel & Associates are based in Germany and respect the client confidentiality where ever we are operating. Even in China and Hong Kong. The breach of the Law of Client Confidentiality is a criminal offence in Germany. None of our collegues is restricted by USA or UK Legislation or any other jurisdiction.

Markterschließung international

Trempel & Associates beraten und begleiten die Markterschließung im Ausland ebenso wie die Interessen ihrer Mandanten in Deutschland überall dort vertreten und durchsetzen, wo dies erforderlich ist und eine Mediation nicht erfolgreich verläuft. Business Missions und die Gestaltung internationaler Netzwerke gehören dazu.

Contact Trempel & Associates

Trempel & Associates, Berlin,
Spichernstr. 15, 10777 Berlin
Tel. (030) 212486-0,
Fax. 030 (2185432), Voicemail / Fax to eMail (pdf-format) (+49) (0) 321-212-499-14
eMail: info@trempel.de
Trempel & Associates bei Google - Maps

Trempel & Associates Greater China Ltd.,
6/Silver Crest, 24 Mc. Donnell Road, Central, Hong Kong
Tel. (00852) 82168132,
Fax. (00852) 82168136 -
Mobile: 0049/01723116595

(C) 1997-2007, Trempel & Associates, Spichernstraße 15, 10777 Berlin, Tel. 01723116595, Fax. 030-2185432 - All rights reserved for the Author/Publisher. Alle Rechte, auch Übersetzungen, sind vorbehalten. Reproduktionen gleich welcher Art, ob Fotokopie, Mikrofilm, DVD, elektronisches Speichermedium oder Erfassung in Datenbanken oder Datenbankverarbeitungsanlagen nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Aus der Veröffentlichung kann nicht geschlossen werden, daß die beschriebenen Lösungen oder verwendeten Bezeichnungen frei von gewerblichen Urheber oder Schutzrechten sind. Verantwortlich: Eberhard J. Trempel, info@trempel.de - Nachdruck und Weiterverbreitung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Redaktion. Siehe auch: Impressum/Urheberrecht

Netscape and Microsoft browsers are supported from version 4.0 upward on Windows and from version 4.5 on the Macintosh. We have done our best to make the site accessible with a wide range of browsers but cannot guarantee optimum viewing with all of them.

Property Management in Germany * Project Development * Tax Police * Due Diligence * Asset Management

Notariate in Berlin

Bu yazının kendisinin ve tüm ekli belgelerinin, size tam olarak ulaşıp ulaşmadığına önemle dikkat ediniz. Bu yazı ve tüm ekli belgeleri, sadece ismi belirtilen ve kendisine gönderilen alıcı içindir. Şayet bu yazı veya faks size tesadüfen ulaşırsa veya tam olarak ulaşmazsa, lütfen bize telefonla bilgi veriniz. Size verilmiş olan bilgiler, sadece amacına uygun olarak ve bizden izin alındıktan sonra açıklanabilir, yayınlanabilir veya dağıtılabilir.

Notariatsempfehlung - Public Notary - Notariatsempfehlung

Abbildung: Public Notary Recommandation - Berlin

Recht

Wirtschaft

Steuern

Rechtsberatung komplex

Trempel & Associates stehen seit 1987 für eine komplexe Beratung und Vertretung auf den Gebieten Recht, Wirtschaft und Steuern mit internationalen Bezügen. Ob Rechtsanwalt, Attorney of Law, Tax Advisor, Consultant, ob in China, Brasilien, Spanien, Portugal, Russland, Polen, Thailand, Vietnam: Vernetzt, verbunden mit lokaler Kompetenz vor Ort haben wir trotz unserer Ausrichtung auf die Marktschließung durch Unternehmen weltweit die Grundlagen der anwaltichen und steuerberatenden Tätigkeiten nicht aus den Augen verloren. Jeder Fall, jedes Mandat ist uns im Rahmen des von uns vertretenen Beratungsspektrums wichtig.


Steuern und Steuerrecht

Ein weitverbreiteter Irrtum in der Öffentlichkeit beruht auf dem Mißverständnis, ein Fachanwalt für Steuerrecht etwa, beschäftige sich allein mit Fragen der Existenzgründung, der Buchhaltung, Anfertigung von Jahresabschlüssen, Bilanzen oder Steuererklärungen. Es ist zutreffend, daß auch die Vertretung im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Softwarerecht, Computerrecht, EDV-Recht, IT-Recht, Multimediarecht, Internet-Recht, Medienrecht, Online-Recht, Internet-Recht, Software, Computer, EDV, IT, Multimedia, Internet, PC, Softwareschutz, Insolvenzrecht, bei Steuerhinterziehung oder anderen verwandten Gebieten gerade vom Fachanwalt kompetent betreut werden. Das eigentliche Mißverständnis besteht darin, die Fragen der Vertretung im allgemeinen Recht beim Fachanwalt nicht mehr annehmen zu können. Das Gegenteil ist der Fall. Obwohl das deutsche Recht immer komplexer wird und an eine kompetente Beratung hohe Anforderungen stellt, gehört es zum selbstverständlichen Gegenstand einer gewöhnlichen anwaltlichen Beratung, Mandate im Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Eherecht, Familienrecht, Prozeßrecht, Planungsrecht, Arzthaftungsrecht, WEG-Recht, Unterhaltsrecht, Baurecht, Architektenrecht, Gesellschaftsrecht und z.B. Vertragsrecht zu betreuen. Auch Sie werden zunächst "den Hausarzt" aufsuchen, um dann auf dem Hintergrund der Feststellung des eigentlichen Symtoms (=Rechts- oder Steuerproblems ) der Empfehlung des Fachmanns zu folgen. Nicht anders ist das auf dem Gebiet der Rechts- und Steuerberatung. In einer "globalierenden Welt", Arbeitsplatzeinsätzen rund um den Globus wird die kompetente Beratung mit internationalem Bezug immer wichtiger. Nicht allein für Unternehmen. Sprachkpmpetenz, Kulturkompetenz und natürlich Fachkompetenz sind daher in der Beratung internationaler Sachverhalte bedeutsam. Wir sprechen bezogen auf die von uns betreuten Felder Ihre Sprache: Brasilien, die USA, Thailand, China, Polen, Spanien oder Russland sind für uns Märkte von praktischer Relevanz. Gute Partner vor Ort wie Steuerberater, ein lokaler Rechtsanwalt, Fachanwalt oder Rechtsanwälte im Verbund und Netzwerk gehören zu unseren Marktvorteilen, die wir gerne weitergeben.

Business scope in detail:

China, trade mark, trademark, trade, mark, trademarks, marks, tm, copyright, attorney, intellectual, industrial, property, virtual library, service mark, sm, brand name, design model, registered design, industrial model, utility model, service, design, utility, model, brevet, octrooi, propiedad, propiedad intelectual, intelectual, marca, marcas, brevets, marque, marques, People's Republic of China, Asia, South East Asia, South, East, Asia, Pacific, (tm), business in China, law in China, People's Republic of China, P.R.C., PR of China, PRC, law, Chinese law, law in China, laws, laws in China, business, business strategies in China , China law firm, Chinese law firm, Chinese, abogados, trademarks, Trempel & Associates, patents, trademark, patent, brandname, Chinese brand name, Chinese brand names, Chinese brandnames, Chinese brandname, brand name, Chinese intellectual property, intellectual property, propiedad intellectual en China, marcas, marca, special economic zones, tax cuts, aviation &amp maritime, antidumping, anti, dumping, banking &amp finance, corporate services, offshore company, Chinese offshore companies, corporate law, Chinese corporate law in , debt management &amp collection, due diligence, entertainment &amp sports, food &amp drug, food &amp drug laws, food &amp drug s, food &amp drug consultants, food &amp drug, franchising, human resources, insolvency, insurance, intellectual property, international trade &amp marketing, international trade, Chinese trade, investment funds, litigation &amp dispute resolution, legal action, Chinese courts, mergers &amp acquisitions, not for profit, non profit, product liability, real estate, securities, taxation, software protection, lawyers, Chinese lawyers, Chinese patent agents, Chinese trademark agents, Chinese notaries, China notaries, Chinese copyright agents, Chinese litigators, Chinese solicitors, Chinese prosecutors, Chinese consultants, Chinese legal experts.