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Sonderformen der Projektentwicklung im Ausland sind Public Privat Partnerships und BOT-Projekte bzw. vergleichbare Gestaltungsformen. Regelmäßig werden hierfür Projektgesellschaften errichtet, die gemischte Beteiligungsverhältnisse aufweisen und sich dadurch auszeichnen, dass beispielsweise im Bereich der Errichtung von Infrastrukturprojekten eine Refinanzierung über langfristige Bezugsverträge der Projektgesellschaft mit dem Hoheitsträger gewährleistet wird. Nach Rückführung der Kreditmittel erfolgt dann regelmäßig die Übertragung der Investitionen auf den öffentlichen Leistungsträger oder aber die Fortführung der Unternehmung durch eine wiederum gemischt zusammengesetzte Betreibergesellschaft. Die Erfahrung zeigt, dass die Geberländer durchaus riskieren, die Entgelte für den Finanzierungsbeitrag nachträglich zu ändern, so dass sich erhebliche Refinanzierungsprobleme bei einer engen Eigenkapitalstruktur ergeben können.
Allein im Bereich der BOT-Projekte gibt es über 40 unterschiedliche Gestaltungsansätze, die eine flexible Handhabung bei der Errichtung von Krankenhäusern, Kraftwerken, Wasserkraftwerken, Strassen, Infrastrukturprojekten, Wasserbauprojekten etc. erlauben. Besonderes Augenmaß verdient bei jeder Gestaltungsberatung die Frage der Abwicklung und Liquidation für den Fall des Scheiterns oder aber des Nichteintritts von Planergebnissen.