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Ehe- und Familienrecht
Scheidung und Unterhalt
Die Beratung und Vertretung in Ehe- und Familienangelegenheiten beschäftigt uns im Wesentlichen aus Gründen der Vermögenssicherung der Beteiligten. Sensible Fragestellungen erfordern insbesondere in Zeiten besonderer emotionaler Anspannung einen kühlen Kopf, Erfahrung und die Fähigkeit, Konflikte im gemeinsamen Interesse der Beteiligten sinnvoll zu lösen. "Mediation" ist hierbei ein Stichwort aus unserer Praxis.
Die Entscheidung zur Ehescheidung ist rasch getroffen. Die Folgen sind oft wenig bedacht.
Um so wichtiger ist es, den für den jeweiligen Fall richtigen Ansprechpartner und Vertreter zu finden, der auch bei der Feststellung, Geltendmachung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche behilflich ist. Wir legen Wert darauf, daß Konflikte frühzeitig gemildert werden und die Beteiligten sich möglichst einvernehmlich und freundschaftlich auseinandersetzen. Natürlich können wir den Uneinsichtigen auch die Grenzen des eigenen Ansatzes vor Augen führen. Wenn es ums liebe Geld geht, wird so mancher harter Brocken gefügig.
Sinnvoll erscheint es immer, eine ehevertragliche Regelung zur Klärung wechselseitiger Interessen zu treffen. Hier können wir auf die Verbindung von Rechts- und Steuerberatung verweisen. Gerne stehen wir auch für Lösungen zur Verfügung, die den Erbfall betreffen.
Boris Becker hätte uns rechtzeitig fragen sollen. Tat er aber nicht. Zu den Konsequenzen geht es hier: Der Boris_Becker_Effekt
Abbildung: Familie und Kinder: Zu wichtig für Streit - Wir gehen mit sensiblen Themen so um, wie auch Sie behandelt werden wollen. Allerdings können wir uns auch durchsetzen, wenn unsere Anregung nicht verstanden wird.
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Arbeitsrechtsfragen sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von erheblichder Bedeutung. Trempel & Associates sind Ansprechpartner sowohl für Fragen einer Massenkündigung als auch Einzelfallkündigung. Von anderen Fragen abgesehen.
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Ansprüche und Nachträge wirksam durchsetzen ist nicht allein im Baurecht von Bedeutung...
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In der Rubrik Kurzentscheidungen führen wir interessante Urteile, Beschlüsse oder Artikel auf, die grundsätzliche Bedeutung haben.
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Die Haftung von Aufsichtsräten oder Vorständen bzw. Geschäftsführern von Kapital- oder Personengesellschaften ist immer Wieder Gegenstand von Grundsatzauseinandersetzungen, die wir bisher erfolgreich mitgestalten konnten. Zum Vorteil unserer Mandanten.
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Boris Becker und das Problem mit dem Ehevertrag von Rechtsanwalt Eberhard J. Trempel Berlin/München: Über die Grenzen und Chancen eines Ehevertrages mit internationalem Bezug Die vor aller Welt do...
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