Kosten
Gebühren & Kosten
Die Kosten für die unsere Beauftragung hängen vom Gegenstand, dem Umfang, der Komplexität der Aufgabe und der Anzahl der Bearbeiter ab.
Im Bereich der Buchhaltung, Bilanz und Fertigung der Steuererklärungen orientieren wir uns an den geltenden Gebührenordnungen für Steuerberater und Rechtsanwälte.
Im Grunde gelten die Steuerberatergebühren-Verordnung bzw. seit dem 01.07.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für inlandsbezogene anwaltliche oder steuerberatende Dienstleistungen. Sie sind ein "objektivierter" Maßstab, der der Orientierung dient.
Trempel & Associates empfehlen die Anwendung dieser Ansätze in den Regelfällen bzw. in einfachen Fallgestaltungen.
Im übrigen empfiehlt sich die Vereinbarung einer Honorarvereinbarung. Das betrifft sowohl das Strafrecht, als auch die zivilrechtlich, wirtschaftliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Bei Auslandssachverhalten werden in aller Regel ebenfalls Honorarvereinbarungen abgeschlossen.
Die Höhe der Tages- oder Stundensätze variieren nach Bedeutung des Falles und Umfang der erforderlichen Leistung.
Für die sogenannte "Erstberatung", zu der auch Anfragen über das Internet oder die telefonische Kontaktaufnahme bzw. Anfrage gehören, fallen, wenn diese Beratung nicht kostenlos erfolgt, die gesetzlichen Regelungen.
Bitte erkundigen Sie sich über die in Deutschland jährlich veröffentlichten Tages- und Stundensatzparameter.
Sie werden feststellen, daß wir im Gegensatz zu den reinen Anwaltsfabriken mehr als wettbewerbsfähig sind.













