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GLÄUBIGERSCHUTZ
 

Die Beratung und Vertretung in Gläubigerschutzfragen spielt in erster Linie im Zusammenhang mit der (angeblichen) Insolvenz des Schuldners oder der kriminellen Handlungen zum Nachteil von Auftragnehmern, Kapitalanlegern oder Werkunternehmern eine Rolle. Auch hier ist die Zusammenarbeit kompetenter Partner die Voraussetzung für einen Erfolg in der Sache.

Zu unseren Arbeitsschwerpunkten auf diesem Gebiet gehört die Verfolgung von angeblich mittellosen Schuldnern, die sich in den Konkurs flüchten aber tatsächlich munter weiter wirtschaften.

Sprechen Sie mit uns. Wir können vielleicht auch Ihnen weiterhelfen.
Einen kleinen Leitfaden zu den Voraussetzungen einer vielleicht doch noch erfolgreichen Anspruchsverfolgung bei dem Konkurs einer GmbH können Sie bei uns auf Anfrage erhalten. Wir werden den Leitfaden demnächst hier im Internet veröffentlichen.


BMF-Schreiben zur Insolvenz