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INSOLVENZRECHT

Konkursberatung  & Sanierung - Beratung in Krisen

Die Insolvenzberatung durch einen kompetenten Rechtsanwalt mit Erfahrungen auf dem Gebiet der

- Schuldenbereinigung
- Insolvenzberatung und - vermeidung
- Sanierung,
- Reorganisation,
- Betriebswirtschaft,
- dem Steuer- und Wirtschaftsrecht
- Auslandsinsolvenz (Siehe Beitrag zur Insolvenz im Ausland, insbesondere England).

ist wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir können aufgrund langjähriger Erfahrungen mit Stolz berichten, daß wir vielen Mitbürgern und Unternehmen aber auch Gläubigern in den vergangenen Jahren erfolgreich behilflich sein konnten.

Sie beinhaltet sowohl die Betreuung und Beratung von Verbrauchern, Kleingewerbetreibenden, Unternehmern oder Geschäftsführern insolvenzgefährdeter Unternehmen (vor, im oder nach dem Insolvenzverfahren) als auch die Betreuung von Gläubigern und deren Schutz gegenüber insolventen oder vermeintlich insolventen Schuldnern sowie die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber insolventen Unternehmen.
Dieses Thema beherrschen wir und wir helfen Ihnen auch gerne, egal wie hoch Ihre Verbindlichkeiten oder wie groß die Probleme sind.

Mit Rücksicht auf Ihre Möglichkeiten finden wir die für Sie maßgeschneiderte Konfliktlösung. Das gilt auch dann, wenn der wichtigste Gläubiger das "Finanzamt" ist. Das Finanzamt ist in aller Regel nicht "der Feind". Im Gegenteil. Nicht selten ist das Finanzamt das letzte Glied in der Kette und gerade deshalb zunächst aufgebracht, weil es nicht frühzeitig in die Bemühungen um eine vernünftige Lösung einbezogen wurde. Als sehr viel problematischer erweisen sich dagegen nicht selten die oder der "Ex" oder die Mitarbeiter, auf die man lange Zeit gesetzt hat.

Ihre Forderungen sind gefährdet ?

Der Geschäftsführer der Schuldnerin verschwindet mit dem Vermögen oder entzieht es für die Gründung einer neuen Unternehmung ?

Sie wollen umgekehrt legal ihr Vermögen sichern und die drohende Insolvenz "überleben".

Alles Gründe, sich an uns zu wenden. Noch Fragen ? Dann bitte schnell, bevor sie Ihr Gegner stellt.




 

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Kosten Schuldenbereinigung Die Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigung.

   

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Rechtsprechung

   




Stichwort: Runder Tisch und Sanierung

Wir haben seit unserer Gründung vor allem praktische Erfahren bei der Begleitung von Unternehmen und Unternehmern in Krisenzeiten sammeln können.

Meist entwickelten sich aus Problemfällen gute Mandatsbeziehungen auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter Unternehmenskonzepte.

Nicht selten geht es dabei auch um die Einführung einer ersten Unternehmensplanung (Plan-Bilanz, Plan-G + V, Liquiditätsplanung und Kontrolle etc.) oder eines Marketing-Konzepts. Die Zeiten sind vorbei, in denen man für die Betreuung eines Unternehmens mehrere Berater unterschiedlicher Einrichtungen und Qualifikation beschäftigen mußte, um sich den Markterfordernissen anzupassen.

Die Ergebnisse unserer Bemühungen sind überprüfbar und werden von den diversen Projektträgern ständig überprüft, um die Qualität zu sichern und den Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage zu bieten.

Siehe auch: BMF-Schreiben zur Verbraucherinsolvenz - Flexibler "Nullplan"
Der drohende Konkurs ist für jeden Unternehmer eng mit der Frage nach der eigenen Existenz und der der Familie verbunden. Nicht selten überrascht einen die Gefahr des Konkurses in einer Situation, in der man hilflos ist und kaum noch Gestaltungsspielraum hat.

Fehlentscheidungen, die die Lage noch verschlimmern und nicht selten sogar die letzten Handlungsspielräume verengen, sind in diesen Situationen oft die Regel und nur ausnahmsweise die Ausnahme.
In der Konkurssituation kühlen Kopf bewahren und nach gründlicher Überlegung die richtige Entscheidung zu treffen, gehört zu den Arbeitsfeldern, mit denen wir uns beschäftigen.

Sanierung oder Insolvenz, das ist die zu beantwortende Frage, die wir nach gründlicher Prüfung immer mit dem Ziel der Sanierung oder Perspektive für die Beteiligten beantworten wollen. Unsere Beratung beginnt mit der Feststellung der Lage des Unternehmens und endet regelmäßig nach dem Abschluß der Sanierung, des Insolvenz- oder Strafverfahrens. Das kann Jahre dauern.

Stets geht es uns um die Möglichkeit der Rettung des Unternehmens oder aber Sicherung einer neuen Perspektive für die Zeit nach dem Konkurs, wobei wir die neuen Möglichkeiten der Insolvenzrechtsreform seit dem 01. Januar 1999 aktiv nutzen.
Eine herausragende Möglichkeit bietet die Insolvenzordnung seit dem 01. Januar 1999 durch das Instrument des Eigeninsolvenzantrages auf der Basis eines Insolvenzplanes, der es Unternehmern zukünftig erlaubt, unter gewissen Voraussetzungen auf der Grundlage eines vom Gericht - nach Anhörung der Gläubiger - genehmigten Insolvenzplanes das eigene Unternehmen unter dem Schutz der Insolvenzordnung fortzuführen.

Diesem Ansatz vorgelagert ist das außergerichtliche Bemühen um eine sinnvolle Verständigung mit den Gläubigern (Moratorium) unter Beachtung der Strafbestimmungen u.a. über den Bankrott und die Gläubigerbegünstigung.
Einen Musterinsolvenzplan mit einigen Anmerkungen zu dem zwingenden gesetzlichen Inhalt haben wir hier gesondert aufgenommen, um ein Beispiel zu geben.




Unsere Leistungen

Unternehmensanalyse
Überschuldungs- und Vermögensstatus
Sanierungskonzept
Liquiditätsplan
Finanzplan
Gewinn- und Verlustrechnung (Plan)
Bilanzanalyse
Unternehmenskonzept
Kostenrechnung
Vergleichsplanung
Verbraucherinsolvenzverfahren bei ehemaligen Unternehmern (Schuldenbereinigung)



Schuldner Konkurs, was tun ?

Seit dem Jahre 1987 gehört die Verfolgung von Ansprüchen bei angeblich "masselosen Konkursen" gegenüber den Geschäftsführern und Gesellschaftern angeblich vermögensloser Unternehmungen nicht nur zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit, sondern zu den eigentlichen Berufungen unserer beruflichen Praxis.
Nicht jede Konkursantragsabweisung "mangels Masse" ist wirklich begründet. Oftmals ist Vermögensmasse in großem Umfang vorhanden. Sie kann z.B. in den Fällen von Sicherheitseinbehalten nur nicht aktuell verwertet werden.

Gerade beim sehr häufigen Konkurs von Bauunternehmen oder Handwerksbetrieben erweist es sich, daß die eben noch insolventen Unternehmer eine wundersame Wiederauferstehung erfahren und munter mit nicht selten dem gleichen Vermögensbestand weiterarbeiten. Zum Nachteil der geschädigten Gläubiger. In manchen Regionen gehört die "Flucht in den Konkurs" fast schon zum Alltag der Bautätigkeit schlechthin.

Aus - sogar eigener leidvoller - Erfahrung wissen wir, welche Schritte zu unternehmen sind, um noch vorhandene Vermögensmasse erfolgreich festzustellen und für den Zugriff zu sichern. Ohne die aktive Mitwirkung der Geschädigten und einen festen Willen zum Erfolg hilft aber auch die größte Erfahrung nichts. Hier heißt es eng zusammenzuarbeiten und die Ansprüche nachhaltig zu verfolgen.

Sprechen Sie mit uns, wenn Sie geschädigt wurden !




Welche Informationen benötigen wir

Ist eine Sanierung des Unternehmens weder außergerichtlich noch gerichtlich zu erreichen, begleiten wir Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter in der Insolvenz bis zum Abschluß aller Folgeverfahren wie

- gewerberechtliches Untersagungsverfahren
- Strafverfahren (Konkursverschleppung, Nichtabführung von Sozialabgaben, Steuerstrafverfahren etc.)
- Abwehr der Haftungsinanspruchnahme von Finanzämtern und Gläubigern aus Anlaß des Konkurses

Um die Erfolgsaussichten einer Anspruchsdurchsetzung in den Fällen der masselosen Insolvenz von Kapitalgesellschaften zu prüfen benötigen wir folgende Grundangaben:




 
Titulierte Forderung im Original (Urteil, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, etc.)
Gesellschaftsverträge
Handelsregisterauszug
Auskünfte von Auskunfteien (z.B. Creditreform) - kann durch uns beigeholt werden
Hintergrundinformationen über Geschäftsführer und Gesellschafter wie Aufträge, PKW, Bekannte, Mitarbeiter, Baustellen, Aufträge, Gewohnheiten, Verflechtungen



Wichtigste Mandantenvorteile

Die wichtigsten Vorteile für unsere Mandanten bei einer Betreuung durch uns beinhalten:




 
Jahrelange Erfahrung bei der Verteidigung von Geschäftsführern und Unternehmern
Jahrelange Erfahrung bei der gesetzmäßigen Sicherung von Vermögen und einer weiteren beruflichen Perspektive auch im hohen Alter
Jahrelange Erfahrung bei der Konzern- und Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer und Gesellschafter
Jahrelange Erfahrung bei der Verfolgung betrügerischer Konkurse
Besondere Erfahrung bei der Verfolgung von Unternehmerkonkursen in der Bauwirtschaft
Gründung von Gläubigerschutzgemeinschaften (Poolbildung)
Verfolgung von Ansprüchen auch im Ausland
Betreuung auch im Strafverfahren



Wichtige Entscheidungen

Zivilrecht Die Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung erfasst nicht den aus einem Wettbewerbsverstoß folgenden Anspruch auf Drittauskunft. Über diesen Anspruch kann durch Teilurteil entschieden werden, auch wenn im Hinblick auf die übrigen Klageanträge, mit denen weitere Ansprüche aufgrund des Wettbewerbsverstoßes verfolgt werden, eine Verfahrensunterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO eintritt. BGH, Entsch. v. 01.10.2009 - I ZR 94/07




Insolvenzberatung

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Sanierungsberatung Rechts-, Steuer- und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung aus einer Hand.

   

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Musterinsolvenzplan Der "Muster-Insolvenzplan" von Trempel & Associates.

   

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Strafrecht Vertretung und Verteidigung in Strafsachen.

 

Wirtschaftsrecht Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht in der Praxis.

   

Wirtschaftsstrafrecht Vertretung geschädigter Gläubiger, Vorstände oder Gesellschaften gegenüber dem Staat oder Dritten.

 

Unternehmensnachfolge Verkauf, Übertragung, Mergers & Acquisitions.

   




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