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SANIERUNGSBERATUNG |
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Sanierungsberatung
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Es war ein reiner Zufall, der uns beruflich mit dem Thema der Sanierung von Unternehmen und Betrieben zusammen brachte. Gewöhnlich gehört ein so wichtiges Beratungsgebiet nicht zu den Schwerpunkten der juristischen oder steuerrechtlichen Ausbildung.
Seit unserer Gründung konnten wir - später maßgeblich bedingt durch die deutsche Einheit - jedoch umfangreiche Erfahrungen sammeln, die uns heute bei der Sanierung von Unternehmen und Gesellschaften und der Abwehr von drohenden oder bereits eingetretenen Krisen von Vorteil sind.
Oberstes Ziel aller unserer Bemühungen ist die legale Sicherung des Vermögens und des Betriebs, soweit dies möglich und betriebswirtschaftliche sinnvoll ist. Dabei liegt uns vor allem der sichere Übergang in den wohlverstandenen Ruhestand am Herzen. Unsere Erfahrung bei der Sanierung von kleineren und mittleren Unternehmen zeigt aber auch im schlimmsten Krisenfall, daß es mit tatkräftiger Unterstützung des Unternehmers gelingen kann, auch bei einem drohenden Totalverlust eine neue Perspektive zu erarbeiten, die einen erhobenen Hauptes den Lebensabend verbringen lassen kann.
Der Hinweis "legal" ist uns wichtig, denn wir wollen uns von der Grauzone des Marktes abgrenzen.
Nicht selten sprechen uns vor allem ältere Unternehmer an und bitten uns um unsere Mithilfe bei der
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Sanierung
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Kooperationpartnersuche
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Vertragsgestaltung
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Betriebswirtschaftlichen Beratung
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Arbeitsplatzabbau
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Umwandlung und Umgestaltung
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Insolvenzberatung
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Unternehmsnachfolge
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Testamentsgestaltung
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strafrechtlichen Vertretung
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Fachgutachten-Standard
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Trempel & Associates erstellen auf Wunsch die von Banken geforderten Fachgutachten nach dem Standard FAR 1 soweit eine externe Begutachtung zur Beurteilung der Fortführungsperspektiven von der Hausbank gefordert wird.
Wir werden von den Banken als externe Berater anerkannt und können auf umfangreiche Referenzen verweisen.
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Arbeitsrecht Arbeitsrechtsfragen sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von erheblichder Bedeutung. Trempel & Associates sind Ansprechpartner sowohl für Fragen einer Massenkündigung als auch Einzelfallkündigung. Von anderen Fragen abgesehen.
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Arzthaftungsrecht Die Haftung von Ärzten, Krankenhäusern und Angehörigen der Heilberufe für Pflichtverletzungen
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Ausschreibungsrecht Vertretung in Ausschreibungsverfahren, einstweiliger Rechtsschutz und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
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Baurecht Vertretung im privaten und öffentlichen Baurecht einschließlich Planungsrecht.
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Beratung Arztpraxen Zuhören, Untersuchen, Diagnostizieren, Lösungen finden und Durchsetzen: Das ist unsere Kunst bei der Bewertung von Praxen, Gründung, Auseinandersetzung und Übernahme
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Ehe- und Familienrecht Mediation und Streitvermeidung sind unsere Maxime in der Hoffnung, vernünftige Lösungen zu finden. Wenn das nicht reicht, muß gestritten werden.
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Erbrecht & Erbschaftssteuern Die rechtzeitige Vorsorge auf den Erbfall gehört zu den kompliziertesten Gestaltungsaufgaben, denn Steuern sollen möglichst vermieden werden.
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Existenzgründung Existenzgründungsberatung aus einer Hand: Konzept, Betriebswirtschaft, Rechtsform und Finanzierung sind unser Thema.
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Gesellschaftsrecht Sichere Gestaltung und Sicherung Ihrer Rechte sind neben der Rechtsdurchsetzung unser Thema.
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Haus-und WEG-Verwaltung Vermögensverwaltung, Anspruchsvertretung und Durchsetzung für Anleger, Eigentümer und Verwalter
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Insolvenzrecht Konkursvermeidung, Verfolgung von Ansprüchen aber auch Bereinigung von Krisensituationen
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Immobilienrecht Grund- und Eigentumserwerb, Verwaltung, Planung und Gestaltung, Vertragsrecht
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Medizinrecht Haftung, Zulassung, Abrechnung, Gestaltung.
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Mietrecht Gewerbliches- und Mietwohnrecht in der Praxis: Ansprüche und Wirklichkeit.
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Sanierungsberatung Rechts-, Steuer- und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung aus einer Hand.
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Steuerrecht Buchhaltung, Bilanz, Berichtswesen und Steuererklärungen
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Steuerstrafrecht Vertretung in Steuerstraf- und Ermittlungssachen: Von der verdeckten Gewinnausschüttung bis zur Steuerhinterziehung
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Strafrecht Vertretung und Verteidigung in Strafsachen.
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Straßenverkehrsrecht Wenn es um den Führerschein, die Strafe oder den Schaden geht.
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Unternehmensnachfolge Verkauf, Übertragung, Mergers & Acquisitions.
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Vermoegensrecht Das Thema "Vermögensrecht" und/oder "Klärung von Restitionsfragen" aus Anlaß der deutschen Einheit ist nocht nicht "Vergangenheit". Leider sind noch immer viele Verfahren offen und Restfragen zu kl...
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WEG - Wohnungseigentumsrecht Verwaltung von Wohnungseigentum, Vertretung in WEG-Versammlungen und Verwaltungskontrolle.
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Wettbewerbsrecht Sicherung des Wettbewerbs, gewerblichen Schutzrechten und Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen.
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Wirtschaftsrecht Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht in der Praxis.
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Wirtschaftsstrafrecht Vertretung geschädigter Gläubiger, Vorstände oder Gesellschaften gegenüber dem Staat oder Dritten.
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Turnaroundberatung KfW
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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau teilt 2008 mit:
Information Sanierungsberatung: "Turn Around Beratung nach dem KfW Runden Tisch"
ab dem 01. Februar 2008 wieder beantragt werden kann. Gemeinsam mit dem BMWi und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) haben wir bis zum Start der neuen Förderperiode diese Übergangslösung finden können, da Restmittel aus der alten Förderperiode noch zur Verfügung stehen.
Gegenüber der bisherigen "Turn Around Beratung nach dem KfW Runden Tisch", die zum 30.06.2007 eingestellt wurde, konnten mit dem ESF folgende Sondervereinbarungen erzielt werden:
* Zusagen auf eine Förderung können bis längstens zum 30.06.2008 erteilt werden, wobei der Beratungszeitraum maximal 6 Monate umfassen kann, jedoch spätestens bis zum 30.09.2008 abgeschlossen sein muss. Der Beratungszeitraum für Zusagen nach dem 31.03.2008 verkürzt sich entsprechend.
* Die Abrechnungsunterlagen müssen bei uns spätestens zum 15.10.2008 vorliegen.
* Nach Beendigung des Runden Tisches muss das Unternehmen spätestens nach 8 Wochen den Antrag bei der KfW eingereicht haben.
* Ausnahmsweise sind Unternehmen, die zwischen dem 01.07. und 31.12.2007 den Runden Tisch beendet haben, ebenfalls antragsberechtigt, sofern die seinerzeit am Runden Tisch erarbeiteten Ergebnisse noch aktuell sind. Die Ausnahmeregelung endet am 31.03.2008 (Antragseingang bei uns).
* Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800,- EUR. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Sofern ein höheres Tageshonorar vereinbart wird, sind die darüber hinaus gehenden Kosten vom Unternehmer selbst zu tragen. Das insgesamt im Vertrag zu vereinbarende Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 8.000,- EUR nicht überschreiten.
* Aufgrund des verkürzten Zusagezeitraums wird die Beschränkung auf maximal vier Beratungstage pro Kalendermonat aufgehoben.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der KMU-Freistellungsverordnung. Der Zuschuss beträgt im gesamten Bundesgebiet einheitlich 50 % der förderfähigen Beratungskosten.
Der aktuelle Antrag, das aktuelle Merkblatt sowie ergänzende Informationen sind zum Programmstart im KfW-Beraterforum sowie auf den Internetseiten www.unternehmenssicherungs-beratung.de zu finden.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Turn Around Berater ist die Freischaltung in der KfW-Beraterbörse. Wenn Sie bisher noch nicht in der Turn Around Beratung mit uns zusammenarbeiten, aber Interesse daran haben, können Sie Ihr Beraterprofil unter www.kfw-beraterboerse.de erstellen und die Freischaltung als Turn Around Berater beantragen.
Wir hoffen, dass Sie uns im Interesse der betroffenen Unternehmen auch während dieser Übergangsperiode unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen KfW-Unternehmeragentur KfW-Bankengruppe Charlottenstraße 33/33a 10117 Berlin Tel.: +49 30 20264- 5900 Fax: +49 30 20264- 5897 mailto:unternehmeragentur@kfw.de www.kfw.de
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Rechtsgebiete:
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