you are here: Sachgebiete Steuerrecht Betriebspruefungsprobleme  
 STEUERRECHT
Betriebspruefungsprobleme
Rechtsschutz in Steuersachen
Selbstanzeige
Internationales Steuerrecht
 SACHGEBIETE
Arbeitsrecht
Arzthaftungsrecht
Ausschreibungsrecht
Baurecht
Beratung Arztpraxen
Ehe- und Familienrecht
Erbrecht & Erbschaftssteuern
Existenzgründung
Gesellschaftsrecht
Haus-und WEG-Verwaltung
Insolvenzrecht
Immobilienrecht
Medizinrecht
Mietrecht
Sanierungsberatung
Steuerrecht
Steuerstrafrecht
Strafrecht
Straßenverkehrsrecht
Unternehmensnachfolge
Vermoegensrecht
WEG - Wohnungseigentumsrecht
Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsstrafrecht

BETRIEBSPRUEFUNGSPROBLEME

Problem: Bestechungsfälle nach neuem Recht

Betriebsprüfungsfalle:

Bestechungsgelder/Schmiergeldzahlungen in Deutschland und im Ausland
Durch das Steuerreformgesetz auf den 01.01.1999 wurden Änderungen beim Betriebsausgabenabzug - siehe § 4 Abs. 4a und Abs. 5 Nr. 10 EStG - wirksam, die es zukünftig in sich haben. Zugleich wurde die Strafbarkeit von Bestechungen und Schmiergeldzahlungen im In- und Ausland eingeführt.
Seither ist es Aufgabe der Finanzverwaltung, insbesondere der Betriebsprüfer, Bestechungsfragen unabhängig vom Ort des Geschehens oder der Tat zu klären.
Mit der Änderung von § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG wird das Verbot des Betriebsausgabenabzugs für Schmier- und Bestechungsgelder ausgedehnt. Nunmehr ist es für die Versagung des Abzugs ausreichend, wenn die Schmiergeldzahlung eine rechtswidrige Tat darstellt; auf ein Verschulden oder etwa eine rechtsfähige Verurteilung des Leistenden kommt es nicht mehr an. Ferner wurde eine diesbezügliche Mitteilungspflicht der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden an die zuständigen Finanzbehörden eingeführt.

Im Klartext:
Egal, an wen und an welchem Ort eine Verfügung erfolgt, die vom Betriebsprüfer oder Finanzbeamten als Schmiergeldzahlung eingestuft werden kann, die Finanzverwaltung kann den Betriebsausgabenabzug ablehnen und das steuerpflichtige Unternehmen auf den langen und risikoreichen Klageweg vor dem Finanzgericht verweisen, der eine Zahlungspflicht zunächst nicht unterbricht. Ob im Ergebnis ein Straftatbestand vorliegt, wird ohnehin meist sehr viel später in einem gesonderten Ermittlungsverfahren geprüft, dessen Ergebnis allerdings dann auch für das Finanzgericht bindend ist, wenn sich nicht bereits aus formellen Gründen Ansatzpunkte für einen Betriebsausgabenabzug ergeben.
Das gilt insbesondere auch dann, wenn die Verfügung im Ausland erfolgte und, was früher zulässig war, der Empfänger sogar den Erhalt einer Zahlung ordnungsgemäß bestätigte. Derartige Gestaltungen sind seit dem 1.01.1999 insgesamt problematisch.
Zahlungen aufgrund von (konstruierten) Beraterverträgen (d.h. solche, die ohne tatsächliche Gegenleistung vollzogen werden), an nahe Angehörige des Geschäftsführers des Auftraggebers, Beamte oder sonstige Personen, die bei der Auftragsvergabe von Bedeutung sind, begründen in der Betriebsprüfung heute einen Anfangsverdacht für eine Straftat, der nicht etwa von der Staatsanwaltschaft, sondern wohl in erster Linie von der Finanzverwaltung "geprüft" bzw. "unterstellt" wird. Es wird daher bei Gestaltungen seit dem 01.01.1999 darauf ankommen, daß bereits durch die Abwicklung von Zahlungen eine finanz- und strafrechtlich einwandfreie Abwicklung gewährleistet wird.
Ratschlag: Vorbeugen, denn auch ein guter Anwalt kommt in der Betriebsprüfung meist zu spät !




Rechtsgebiete:

Arbeitsrecht Arbeitsrechtsfragen sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von erheblichder Bedeutung. Trempel & Associates sind Ansprechpartner sowohl für Fragen einer Massenkündigung als auch Einzelfallkündigung. Von anderen Fragen abgesehen.

 

Arzthaftungsrecht Die Haftung von Ärzten, Krankenhäusern und Angehörigen der Heilberufe für Pflichtverletzungen

 

Ausschreibungsrecht Vertretung in Ausschreibungsverfahren, einstweiliger Rechtsschutz und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Baurecht Vertretung im privaten und öffentlichen Baurecht einschließlich Planungsrecht.

 

Beratung Arztpraxen Zuhören, Untersuchen, Diagnostizieren, Lösungen finden und Durchsetzen: Das ist unsere Kunst bei der Bewertung von Praxen, Gründung, Auseinandersetzung und Übernahme

 

Ehe- und Familienrecht Mediation und Streitvermeidung sind unsere Maxime in der Hoffnung, vernünftige Lösungen zu finden. Wenn das nicht reicht, muß gestritten werden.

 

Chinese China, Markterschließung, Recht, Wirtschaft, Steuern - China Desk Trempel & Associates

 

Consulting Business Consulting international

 

Die Kanzlei Trempel & Associates: Business Mission to China: Cooperative Joint Venture Partner Sangxing Law Firm, Sichuan/China.

 

Espanhol Wirtschaftspartner Spanien: Tor in den ibero-amerikanischen Sprachraum.

 

Events & Termine Projekte, Veranstaltungen, Schulungen und Vorträge

 

International Legal Service in the international is not an issue of the future.

 

1 2 3 4 5

weiter





print version