Insolvenzvermeidung
Maßnahmen zur Konkursabwehr
Unter Konkursabwehr verstehen wir die Beratung konkursgefährdeter Unternehmen oder ihrer Inhaber, Gesellschafter, Vorstände oder Geschäftsführer. Seit 1987 arbeiten wir vor allem auf dem Gebiet der Beratung durch den Konkurs sehr erfolgreich. Die Betreuung umfaßt die Insolvenzantragstellung bis zur Vertretung vor den Straf- und Zivilgerichten. In erster Linie kommt es uns natürlich darauf an, einen Konkurs zu vermeiden.
Unser Ziel ist es, den Gefährdeten eine wirtschaftliche Basis frei von strafrechtlichen oder haftungsrechtlichen Fragestellungen zu erhalten.
Wir verhandeln mit Schuldnern und Gläubigern mit dem Ziel, möglichst eine außergerichtliche Bereinigung der Verbindlichkeiten durch
Maßnahmen zur Insolvenzabwehr
- Tilgungsvereinbarungen
- Schuldenbereinigungsplänen
- Moratorien
- Forderungsverzicht oder Stundung
- Aufstellung von Sanierungskonzepten
- Aufstellung von Insolvenzplänen
- Beteiligung
- oder Vergleich
zu erreichen. Die Erarbeitung von Sanierungs- oder Insolvenzplänen nach Maßgabe des neuen deutschen Insolvenzrechts gehört ebenso zu unseren Schwerpunkten wie die Verteidigung in Straf- oder Arbeitsgerichtssachen aus Anlaß der Krise.
Unsere praktische Erfahrung auf dem Gebiete der Finanzgerichtsrechtsprechung kommt uns oft bei der Auseinandersetzung mit den Finanzämtern zugute, die in der Krise oft den Ausschlag geben.
Vor allem älteren Handwerkern und Unternehmern haben wir in der Vergangenheit den Nachweis führen können, daß es ein sinnvolles Leben auch nach dem Konkurs geben kann, wenn man sich sorgfältig auf das Verfahren einstellt. Wir empfinden und haben Verständnis dafür, was es heißt, wenn das Lebenswerk zerstört und die Rente über Nacht nicht mehr gesichert erscheint.