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Beware of unprofessional appoach

"Before in Vietnam, you could get something done by knowing the right person. Now, you also have to pay."

"Jeder Mensch hat 10 Finger. Sie sind nicht gleich, sondern jeder ist anders".

Die Kontaktaufnahme mit vietnamesischen Unternehmen ist zunächst eine technische, dann auch eine kulturelle und rechtliche Frage. Die Kontaktaufnahme kann direkt über bekannte Anschriften, Multiplikatoren oder Institutionen erfolgen. Folgende Ansätze bieten sich mit unterschiedlicher Bedeutung derzeit für ausländische Unternehmen an:

Legal status

Nach den Bestimmungen der Artikel 2, 3, 6 und 7 des Auslandsinvestitionsgesetzes ist der Kreis der möglichen vietnamesischen Partner eindeutig bestimmt. Partner eines Gemeinschaftsunternehmens oder eines Kooperationsvertrages nach dem Law on Foreign Investment in Vietnam können

- juristische Personen nach vietnamesischem Recht,
- staatliche Unternehmen,
- Kooperativen, und
- Unternehmen nach dem Unternehmens- bzw. Gesetz über private Unternehmen sein.

Auch vietnamesische Staatsbürger, die ein Gewerbe registriert haben, sind nach dem 2.Änderungsgesetz zum Foreign Investment Law (FIL) befugt, Verbindlichkeiten und Beteiligungen nach dem (FIL) einzugehen.

Die Beteiligung eines vietnamesischen Bürgers an einem Investitions- oder Kooperationsvorhaben nach dem FIL im Sinne einer bloßen Kapitalbeteiligung ist danach ebenso ausgeschlossen, wie der gesamte Bereich der vietnamesischen Exekutive. Eine Besonderheit ergibt sich, soweit ein BOT-Projekt realisiert werden soll. In diesem Ausnahmefall kann das Staatliche Komitee für Kooperation und Investitionen (MPI) auch die Beteiligung einer Behörde genehmigen.

Das Auslandsinvestitionsgesetz nebst Durchführungsbestimmungen findet auf Außenhandelsverträge keine Anwendung. Im Außenhandel sind nur die besonders dazu bevollmächtigten Unternehmen berechtigt, Verbindlichkeiten einzugehen.

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