Ehe- und Familienrecht

Ehe- und Familienrecht

Heirat und Eherecht in Thailand

Eine Ehe kann in Thailand, Deutschland oder einem anderen Ort eingegangen werden. Voraussetzung sind für die Wirksamkeit einer Ehe die Form- und Ehevorschriften am Ort der Eheschließung. Die Anforderungen an die Papiere und die persönliche "Ehefähigkeit" sind dabei höchst unterschiedlich. Gleiches gilt für die Frage, nach welchen Bestimmungen ein Ehevertrag geschlossen und welches Recht dabei als maßgebend vereinbart werden soll.

Leben die Eheleute in Thailand, gilt thailändisches Recht. In Deutschland gilt deutsches Recht. Probleme ergeben sich, wenn die Eheleute nach der Eheschließung in das Land des Partners verziehen. Für das Güterrecht, welches die Vermögensverhältnisse der Eheleute grundsätzlich regelt, bleibt es dabei, daß das Recht des Orts der Eheschließung gilt. Diese Bestimmung kann nur durch einen Ehevertrag nachträglich abgeändert werden, der die Zustimmung beider Eheleute voraussetzt.

Wurde also die Ehe in Thailand geschlossen, findet im Fall der Trennung thailändisches Recht Anwendung, wenn die Eheleute keinen Ehevertrag mit einer anderen Regelung geschlossen haben und nach Deutschland verzogen sind.

Thailand und Deutschland verlangen von den Verlobten grundsätzlich ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis, von dessen die Beteiligten aber auf Antrag befreit werden können.

Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesbeamten in Bezirk des Wohnsitzes ausgestellt. Zweck des Ehefähigkeitszeugnisses ist die Sicherstellung, dass der Antragsteller heiraten darf und Doppelehen ausgeschlossen sind.

Wer als Deutscher im Ausland lebt, kann sich auch an das Standesamt I in Berlin wenden.

In bestimmten Fällen kann auch ein ärztliches Gesundheitszeugnis verlangt werden.

Die deutsche Botschaft in Bangkok stellt auf die Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses eine Konsularbescheinigung aus, die zusammen mit den Reisepässen dem thailändischen Standesbeamten vorgelegt werden muss.

Bei der Trauung ist die Anwesenheit von zwei Zeugen erforderlich.

Die Echtheit der Heiratsurkunde muss schließlich noch durch die deutsche Botschaft in Bangkok beglaubigt werden. Die Beglaubigung setzt die schriftliche Bestätigung des zuständigen thailändischen Bezirksamts über die Echheit der thailändischen Heiratsurkunde voraus. Der Vorgang nimmt einige Zeit in Anspruch.

Wer eine deutsche Urkunde über die im Ausland geschlossene Ehe möchte, kann die Anlegung eines Familienbuches bei dem zuständigen Standesbeamten des beabsichtigten ehelichen Wohnsitzes in Deutschland nach der Rückkehr beantragen.

Eheschließung in Deutschland

Eine Ehe kann in der Bundesrepublik Deutschland nur nach deutschem Recht geschlossen werden.

Zuständig ist dafür das Wohnsitzstandesamt. Eine Eheschließung kann bereits dann in werden, wenn der Partner sich noch im Ausland aufhält. Über das dabei einzuhaltende Verfahren informieren die Standesämter. Das erspart Zeit.

Die Eheschließung muss auch in diesem Fall nach dem Recht beider Verlobten zulässig sein. Danach dürfen keine Ehehindernisse bestehen. Im Fall der Vorverheiratung und Scheidung ist die wirksame und von allen Ländern anerkannte Scheidung durch das Ehefähigkeitszeugnis nachzuweisen.

Die thailändische Botschaft ist gegebenenfalls behilflich, die erforderlichen Kontakte zu den Heimatbehörden zu vermitteln.

Die Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses beträgt üblicherweise maximal sechs Monate. Wird die Beanspruchung einer Botschaft notwendig, sind äußerst lange Bearbeitungszeitgen zu beachten.

Wurde die Ehe in Deutschland geschlossen, so gilt das in Deutschland gesetzlich bestimmte Güterrecht, dh. im Regelfall die "Zugewinngemeinschaft". Anderes kann, was sinnvoll ist, ein Ehevertrag regeln.

Scheidung & Divorce

Das Scheidungsverfahren kann vor deutschen oder thailändischen Gerichten durchgeführt werden. Vermittels einer wirksamen Rechtswahl (notariell) kann auch in Deutschland "Thailändisches Eherrecht" für die Wirkungen der Ehe vereinbart werden mit der Folge, dass im Falle einer Scheidung die deutschen Bestimmungen über die Einhaltung von Fristen ausgeschlossen werden können. Ein Jahr muss bei einvernehmlicher Scheidung dann nicht auf eine Scheidung gewartet werden.

Welches Recht dabei anzuwenden ist, entscheidet sich nach dem sogenannten "Familienstatut". Dieses wird nach dem gewöhnlichen letzten Aufenthalt bestimmt.

Alle daraus folgenden Ansprüche wie Unterhalt, Zugewinnausgleich etc. richten sich dann regelmäßig nach deutschem Recht. War ein Ehegatte bei der Eheschließung Deutscher, so wird die Ehe auch dann auch nach deutschem Recht geschieden, wenn die Ehe nach dem eigentlich maßgeblichen ausländischen Recht (noch) nicht geschieden werden dürfte.

Wenn einmal ausländisches Scheidungsrecht anzuwenden ist, wird das Gericht über Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche, Sorgerecht anders als bei einer rein deutschen Ehe entscheiden. Dies kann im Einzelfall zu Schwierigkeiten führen.

Rechtzeitiger Rechtsrat kann nie zu spät sein. Im Gegenteil.

Ehevertrag & Güterrecht

Die Ungewißheit über den Bestand der Ehe, die Abgrenzung der Vermögen oder aber das Bedürfnis nach einer frühzeitigen Klärung der wechselseitigen Vermögens- und Unterhaltsbedingungen können den Abschluss eines notariellen Ehevertrages sinnvoll machen.

Wir raten jedem Deutschen zum Abschluss eines Ehevertrages auch mit Rücksicht auf die Vermögensgüter, die dem Partner in Thailand bereits zur Verfügung gestellt wurden. Die die rechtlichen Anforderungen an in Thailand oder aber Deutschland abgeschlossene Eheverträge sind erheblich. Große Differenzen bestehen im formellen Bereich. In Deutschland muss zwingend beurkundet werden. In Thailand gibt es keine vergleichbaren Notare, dafür aber das Recht zum Abschluss eines unter Zeugen abgeschlossenen und dann registrierten Ehevertrages. Fraglich ist stets, ob letzterer auch in Deutschland anerkannt werden würde.

Ein Ehevertrag kann auch vor bösen Überraschungen schützen, die nicht nur geben soll, sondern leider immer wieder vorkommen. Sie meinen, Sie trifft es nicht ? Dann kommen Sie eben später zu uns !

Ein Ehevertrag trifft Festlegungen zu dem, was Boris Becker einst nicht berücksichigt hat und besser hätte berücksichtigen sollen:

- den Güterstand
- das anzuwendende Recht
- die Rechtssprache
- Unterhaltsansprüche im Fall der Trennung oder Scheidung
- Vermögenstrennung und Abgrenzung
- Erbschaftsfragen
- Regelungen bei Unfall

Beachten Sie bei allen Gestaltungen die gesetzlichen Vermögensbeschränkungen in den beteiligten Ländern.

Jeder Ehegatte kann z.B. nach deutschem Recht über sein Vermögen ohne Zustimmung des anderen verfügen, solange er nicht Haushaltsgegenstände oder sein ganzes Vermögen veräußert. Das kann bei Grundstücken der Fall sein, die nicht selten das gesamte Vermögen ausmachen. In Thailand gilt, daß die Ehefrau nicht treuhänderisch für den Ehemann über Grundvermögen verfügen bzw. besitzen darf. Siehe "Grundvermögen".

Endet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch Ehescheidung, wird nach deutschem Recht durch einen Vergleich des Anfangs- und Endvermögens bei jedem Ehegatten ermittelt, welcher den höheren Zugewinn während der Ehe erwirtschaftet hat. Der deutsche Partner wird dabei in aller Regel der Zahler sein !

Die Hälfte des in der Ehezeit insoweit erarbeiteten Überschusses muss er seinem Ehegatten auszahlen (sog. "Zugewinnausgleich"). Der Anspruch auf den Zugewinn muß aber innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Grundstücke und Betriebsvermögen vorhanden sind. Auf den Fall der Trennung und Scheidung ist daher am besten vor der Eheschließung Vorsorge zu treffen.

Auch die Gütertrennung muss durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden. Es gibt dann bei der Ehescheidung keinerlei Vermögensausgleich und während der Ehe unterliegen die Ehegatten in diesem Fall keiner Verfügungsbeschränkung.

Eine zur falschen Zeit beurkundete Gütertrennung hat im Einzelfall auch Nachteile

Fragen Sie uns, im Notfall auch "online" !

Der Versorgungsausgleich betrifft die Aussichten auf zukünftige Rentenzahlungen, die während der Ehezeit angespart, erworben oder aufrecht erhalten worden sind.

Im Fall der Scheidung werden die sog. Anwartschaften, z. B. auf eine Rente, die für die Ehegatten bei der Rentenversicherung gebucht sind, nach deutschem Recht verglichen und - wenn ein Unterschied besteht - anteilig verteilt. Das Muster entspricht dem der Ermittlung des Zugewinns.

Die Ehegatten können diese gesetzliche Regelung auch in gewissem Umfang vertraglich ändern oder völlig ausschließen. Allerdings ist nicht selten die Zustimmung des Gerichts zu einer solchen Regelung erforderlich.

Der einzuschaltende Notar wird - neben dem hoffentlich eingeschalteten Anwalt und Steuerberater - die Möglichkeiten aber auch die Gefahren einer ehevertraglichen Vereinbarung für die Alterssicherung und den Unterhalt erörtern, im einzelnen darlegen, das Verständnis hinterfragen und Ratschläge erteilen, wenn sich Abstimmungslücken ergeben.

Wegen der weitreichenden Konsequenzen eines Ehevertrages hat das Gesetz zwingend die notarielle Beurkundung vorgesehen. Ein komplexer Ehevertrag ist auch teuer. Guter Rat ist immer teuer.

Wir empfehlen die Vereinbarung einer sogenannten "Modifizierten Zugewinngemeinschaft" auf Trennung und Todesfall. Auf diese Weise wird den beteiligten Interessen meist umfassend genüge getan. Was das ist: "Auf den Fall der Trennung wird die Gütertrennung von Anfang an vereinbart. In diesem Fall gibt es wenig auseinanderzusetzen. Auf den Todesfall gilt die gesetzliche Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall wird der Ehepartner begünstigt, denn er erhält einen Vermögens- und Steuervorteil auf den Zugewinnanteil, der ihm steuerfrei zufällt.

Die Einzelheiten sind hier schwer darzustellen. Vor allem ersetzt diese Darstellung nicht die notwendige Beratung im Einzelfall. Oder ?

Ein Ehevertrag hat seinen Preis. Sie haben die Wahl und Qual ?

Übrigens: Der erste Ehevertrag mit einer komplexen Regelung betraf 1988 den Fall einer deutsch-japanischen Ehe. Die Ehe hielt scheinbar bis heute. Der Ehevertrag auch. Nichtigkeitsgründe wurden nicht bekannt, was angesichts der unkalkulierbaren Rechtsprechung in Deutschland schon etwas bedeutet. Auch der letzte Ehevertrag, in diesem Fall deutsch-bulgarisch, hielt einer Überprüfung stand. Ganz zum Leidwesen der unterlegenen Partei.




Kinder und Unterhalt

Nach deutschem und thailändischem Recht haben Ehepartner und leibliche Kinder im Fall der Trennung einen Unterhaltsanspruch, der sich aus

- Trennungsunterhalt
- nachehelichem
und
- Kindesunterhalt zusammensetzt.

Der Umfang solcher Ansprüche kann in gewissem Umfang durch einen Ehevertrag geregelt werden.

Haben die Eheleute ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, so bestimmen sich ihre Unterhaltsbeziehungen nach deutschem Recht.

Children and Family Support

Please ask us in detail about your problem in respect of childrens maintenance claims, alimentation aso. in case of divorce in Germany.

Nicht gerade selten sind die leiblichen und gemeinsamen Kinder der Anlaß zur Sorge. Nach neuem Recht steht auch dem nicht-ehelichen Vater ein Umgangs- und Besuchsrecht dem Grunde nach zu. Leider behandeln die Amts- und Familiengerichte in Deutschland das Umgangsrecht nach wie vor eher väterfeindlich.

Die Verbringung oder Entführung eines Kindes ins Ausland ist auch anzutreffen. In diesen Fällen besteht zwar Rückführungspflich, die leider nicht immer durchgesetzt werden kann.

Hier ist schnell zu handeln !

Erbschaftsfragen

Erbschaftsfragen im deutsch-thailändischen Rechtsverkehr behandeln wir unter "Erbrecht".

Inheritance Issues

Please look at "Erbrecht"

Visafragen bei Ehe und Scheidung

Das Schicksal der Aufenthaltsberechtigung im Fall der Trennung oder Scheidung ist sowohl in Thailand als auch in Deutschland immer wieder Gegenstand von Diskussionen.

In Anhängigkeit von der Dauer der Beziehung, dem Visum, Aufenthaltstitel, in Deutschland oder Thailand geborenen Kindern oder der eigenen persönlichen Situation nach einer Trennung ist der Erwerb eines eigenen Aufenthaltstitels möglich oder nicht.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Schauen Sie hier auch einmal auf der Seite "Visa- und Einreisebestimmungen" nach.

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