Rechtsgrundlagen Aussenhandel

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Legal framework trading:

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluß, die Erfüllung und gegebenenfalls Auseinandersetzung über Wirtschaftsverträge in Vietnam und im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr sind unvollständig und problematisch. Soweit bilaterale internationale Abkommen unterzeichnet wurde, enthalten die Abkommen regelmäßig Bestimmungen über den Abschluß und die Wirkung von Verträgen, die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Gerichtsentscheidungen.Vietnam ist dem UN-Warenkaufrechtsabkommen nicht beigetreten, anerkennt aber alle international üblichen Rechtsvorschriften an, soweit sie nicht dem eigenen, bisher weitgehend unbestimmten "ordre public" widersprechen. Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen, soweit sie üblich und nicht überraschend sind, die neueste Fassung der INCOTERMS und Formularverträge, die etwa den Bestimmungen der im RGW gebräuchlichen ALB/RGW 1988 entsprechen, werden anerkannt und in der täglichen Praxis verwandt. Die ALB/RGW, die im Wirtschaftssystem des RGW wie eine gesetzliche Regelung bei allen Verträgen Anwendung fanden, an denen Unternehmen der Mitgliedsländer beteiligt waren, finden nach dem Zusammenbruch des RGW keine direkte Anwendung mehr. Als Quelle des Rechts sind die ALB/RGW aber noch immer wertvoll, da viele Bestimmungen der Lieferbedingungen bisher keine Entsprechung im vietnamesischen Recht gefunden haben. Ein geschlossenes Kauf- oder Handelsrecht existiert in Vietnam derzeit ebenso wenig, wie eine nationale Rechtsetzung, die die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche zum Gegenstand hat. Vietnamesische Offizielle versichern, daß die in Vietnam tätigen Gerichte und Arbitragekörper Schiedssprüche dennoch anerkennen und vollstrecken würden. Beispiele hierfür sind bisher nicht feststellbar.

Folgende Regelwerke werden in der Praxis für die Gestaltung und Abwicklung von Verträgen zugrunde gelegt:

Regelungen und Bestimmungen

  • Ordinance on Economic Contracts vom 25. September 1989,

  • Ordinance on Economic Arbitration vom 10. Januar 1990,

  • Decree No-17/HDBT des Ministerrats über die Einführung der Ordinance on Economic Contracts vom 16. Januar 1990

  • Circular 108/TT-PC des Staatlichen Wirtschaftsschiedsgerichts vom 19. Mai 1990: Richtlinie über den Abschluß und Durchführung von Wirtschaftsverträgen nach der Verordnung über Wirtschaftsschiedsgerichte,

  • Decision (Beschluß) 18/HDBT des Ministerrats vom 16. Januar 1990 über den Abschluß und die Erfüllung von Wirtschaftsverträgen nach den Gesetzen Vietnams

  • Circular 109/TT-PC des Staatlichen Wirtschaftsschiedsgerichts: Richtlinie zur Durchführung des Beschlusses No.18-HDBT vom 16. Januar 1990,

  • Decree No-310/HDBT des Ministerrats vom 27. August 1990 über Gebühren und sonstige Kosten des Wirtschaftsschiedsgerichts bei der Verhandlung über Vertragsverletzungen

  • Decree No-70/HDBT des Ministerrats: Verfahrensordnung des Wirtschaftsschiedsgerichts

  • Ordinance No-299/TMDL-XNK des Handels- und Tourismus-Ministeriums 9. April 1992 über den Abschluß und Durchführung von Außenhandelsverträgen durch die Außenhandelsunternehmen

Bedeutung des Vertrages in Vietnam

Nicht selten erkennen vietnamesische Unternehmen eine Leistungspflicht nicht, obwohl der abgeschlossene Vertrag gerade die streitige Verpflichtung begründet. Sie unterscheiden zwischen Vertragsschluß, der nach traditionellem Rechtsverständnis noch nicht bindend ist, und "Vollziehung des Vertrages", d.h. der im anglo-amerikanischen Rechtskreis üblichen Umsetzung in eine dauernde Verbindlichkeit. Dies bedingt, daß Verträge allenfalls Rahmencharakter haben und im Streitfall durchaus die Erwartung begründen, daß nachverhandelt wird. Verträge begründen daher nach vietnamesischem Verständnis nur dann eine tatsächliche Bindungswirkung, wenn dies deutlich vereinbart wurde.

Schriftformgebot

Verträge bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Dies gilt für Außenhandels- und Binnenmarktverträge gleichermaßen. Verträge im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr können im Rahmen des vietnamesischen ordre public eine Rechtswahlklausel enthalten, die für Vertragslücken die Anwendung eines ausländischen materiellen Rechts bestimmt. Üblich und zulässig ist insbesondere auch die Vereinbarung einer Schiedsklausel. Die Anrufung jedes international anerkannten Schiedsgerichts kann vereinbart werden. Möglich ist auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsordnung für ein ad hoc Schiedsgericht. Das Schiedsgericht sollte örtlich bestimmt werden, damit Probleme bei der Einrichtung eines vertragsgemäßen Gerichts vermieden werden. Der Streit über die Zuständigkeit kann Zeit kosten und eine Entscheidung entbehrlich machen.Das Gebot der Schriftform als Wirksamkeitserfordernis für Wirtschaftsverträge bedingt, daß die in Deutschland anerkannten Grundsätze über ein "rechtsgeschäftliches Bestätigungsschreiben" keine Anwendung finden können. Vertragsergänzungen- oder abänderungen müssen daher den gleich Formvorschriften wie der Grundvertrag entsprechen. Ein Vertrag oder eine Vertragsänderung kommt daher nicht durch Schweigen, sondern mindestens durch ein weiteres Bestätigungsschreiben zustande.

Eigentumserwerb

Der Eigentumserwerb ist im vietnamesischen Recht bisher nicht ausdrücklich geregelt. Soweit die INCOTERMS (1990) oder eine frühere Fassung vereinbart wurden, gilt, daß im Zeitpunkt des Grenzübertritts der Ware der Käufer Eigentümer, d.h. Verfügungsberechtigter wird. Diese Rechtsfolge entspricht den Bestimmungen der ALB/RGW. Grund- und Boden kann nur zur Nutzung erworben werden. Eigentumsrechte an den darauf errichteten Gebäuden ist möglich.

Es bestehen unterschiedliche Nutzungs-, Besitz- und Eigentumsrechte, was insbesondere bei der möglichn Bestellung von Hypotheken oder sonstigen Grundpfandrechten von Bedeutung ist.

INCOTERMS - Terms of Trade

Die INCOTERMS werden nicht stets vereinbart. Sie werden nur wirksam und anerkannt, wenn sie in der von den Parteien gewollten Fassung - nicht notwendig die aktuelle Fassung 1990 - ausdrücklich schriftlich unter Aufführung des vollständigen Wortlauts vereinbart wurde.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen im RGW stellten auf das sogenannte Sofortinkasso mit Nachakzept auf der Grundlage von Dokumenten-Akkreditiven ab. Bis auf das Sofortinkasso hat sich beim Dokumenten-Akkreditivgeschäft nach der Auflösung des RGW wenig geändert. Die Fakturierung kann in US-Dollar, Rubel, Schweizer Franken oder DM erfolgen. Es gelten, soweit vereinbart, die Bedingungen nach den INCOTERMS. Die jeweils geltenden Bestimmungen der "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive" sollten als Handelsbrauch in den Verträgen ausdrücklich durch Aufnahme des gesamten Textes bestätigt werden. Das im RGW-Handel übliche Sofortinkasso mit Nachakzept (ALB/RGW), bei dem die Zahlung durch Präsentation zahlungsauslösender Dokumente durch eine Umbuchung ausgelöst wurden, dürfte nach dem Zusammenbruch des Transferrubelsystems nicht mehr durchsetzbar sein. Dennoch sollte auf dem Hintergrund der Erfahrung und gängigen Praxis durchaus auf der Grundlage des Sofortinkasso verhandelt werden. Der Vorteil: Die Zahlung wird unabhängig von Mängelrügen etc. ausgelöst. Der Gläubiger der Kaufpreisforderung und Erbringer mangelhaften Leistung muß das Schiedsgericht anrufen.

Tausch- und Gegengeschäfte

Durch Kompensationsgeschäfte und den Verkauf von in Europa abgeschriebener Maschinen der 2. 3. oder auch 4. Generation können erhebliche Perspektiven entwickelt werden, zumal die erheblichen Devisenprobleme Vietnams minimiert werden. Obwohl gebrauchte Maschinen im Rahmen der Kapitalerbringung für Gemeinschaftsunternehmen nicht gerne, und wenn nur nach umfassender Bewertung als vertragskonform anerkannt werden, ist die Haltung vietnamesischer Behörden Gebrauchtwaren gegenüber im übrigen positiv. Vietnam ist sich bewußt, daß auch die Konkurrenz vor der Haustür über gebrauchte Ausrüstungen nach vorne kam.

Die Probleme des Kompensationshandels ergeben sich in erster Linie auf vietnamesischer Seite.Vietnam ist nach der Selbsteinschätzung der Vietnamesen ein Land, in dem die Konflikte und Widersprüche zwischen Zentral-, Regional- und örtlicher Macht wie in keinem anderen Land ausgeprägt und entwickelt sind.

"Vietnam has a very fractional centralized government", schreibt Murray Hiebert in der Review. Der Fraktionismus zieht sich durch alle Bereiche von Staat und Regierung und wirkt sich mitunter so stark innerhalb verschiedenster Abteilungen des gleichen Ministeriums aus, daß die linke Hand nicht weiß, was die rechte macht.

Das Blocken von Entscheidungen und Verfahren, die andere oder Begünstigungen für andere betreffen, gehört hierbei zu den Mitteln, den eigenen Standpunkt durchzusetzen. Sind an einem Geschäft, z.B. einem Bartergeschäft, mehrere Ministerien beteiligt, ist das Scheitern vorprogrammiert, da ein positives Zusammenwirken der Beteiligten praktisch ausgeschlossen ist.

Europäische Unternehmen hatten bei Kompensationsgeschäfte bisher stets dann erhebliche Probleme, wenn für eine Ware eine Ersatzware- bzw. beschaffung vereinbart war und für die Ersatzware ein anderes Ministerium zuständig war. Ein positives Zusammenspiel der Ministerien war nur schwer herzustellen. Besonders schwierig erwies sich die Abwicklung über bestätigte Akkreditive, wenn die Ersatzware nicht gestellt oder bestätigt werden konnte.

Fast alle Warengruppen und Produkte eigenen sich in Vietnam für Barter und Gegengeschäfte. Mit einer wichtigen Ausnahme: Öl und Gas eignen sich aufgrund der Tatsache, daß jede geförderte Menge bereits an die großen neun japanischen Tradings verkauft ist und nicht zur Verfügung stehen nicht als Gegenstand für einen Bartervertrag.

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